Gerichtsurteil:
Paulaners Spezi darf weiter Spezi heißen
Das Landgericht München I hat heute entschieden, dass das Spezi aus dem Hause Paulaner weiterhin diesen Namen tragen darf. Eine Vereinbarung mit der Augsburger Brauerei Riegele ist damit weiter gültig.
Mit Spannung erwarteten die Brauereien Paulaner sowie Riegele aus Augsburg heute den Urteilsspruch im Streit um die Namensrechte an der Marke "Spezi". Der Name wurde in den 50er Jahren von Riegele erfunden und als Marke eingetragen, Paulaner nutzte den Namen auf Basis einer Vereinbarung beider Brauereien seit 1974. Riegele wollte diese Vereinbarung, die die Augsburger als Lizenzvertrag verstehen, nun kündigen und durch einen deutlich höher dotierten Lizenzvertrag ersetzen.
Das Landgericht München I entschied jedoch heute, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 1974 weiterhin Bestand habe und Paulaner den eigenen Spezi weiterhin so nennen darf. Damit ist der Streit der beiden Brauereien zumindest bis auf weiteres beendet.
Nach Überzeugung des Gerichts ist die Vereinbarung nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen. Mit ihr sei eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen, und im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert. Solche Vereinbarungen seien ordentlich nicht kündbar, und für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben, erläuterte die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer. (st mit DPA)
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