Greenwashing :
Hello Fresh darf nicht mehr mit "klimaneutral" werben
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Landgericht Berlin ein richtungsweisendes Urteil gegen Hello Fresh erwirkt, das gravierende Auswirkungen auf die Werbewelt hat.
Im Jahr 2022 leitete die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mehrere Verfahren gegen Unternehmen wie Netto, Eurowings, Danone und Hello Fresh ein. Der Vorwurf: Die Unternehmen würden ihre Klimabilanz durch den Kauf mehr oder weniger glaubwürdiger Emissionsgutschriften künstlich schön beziehungsweise neutral rechnen.
Jetzt hat das Landgericht Berlin zu Gunsten der DUH entschieden und dem ebenfalls in Berlin beheimateten Lieferdienst Hell Fresh untersagt, sich selbst unter anderem in der Werbung als "erstes globales klimaneutrales Kochbox-Unternehmen" zu bezeichnen. Zudem darf Hello Fresh nicht mehr behaupten, die eigenen direkten Emissionen zu 100 Prozent zu kompensieren. Das hatte das Unternehmen bislang auf Basis von Emissionsgutschriften getan, die vom kenianischen Waldschutzprojekt "Kasigau Corridor" stammen. Die DUH konnte in der Verhandlung glaubhaft darlegen, dass Zweifel an den bei diesem Projekt vermiedenen Emissionen angebracht sind. Das Gericht stellte am Ende fest, dass sich Unternehmen nicht darauf verlassen dürfen, dass die gekauften Emissionsgutschriften den behaupteten Erfolg haben.
Zertifikate von zweifelhaften Projekten
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: "Immer mehr Gerichte bestätigen: Die Kompensation von CO2-Emissionen berechtigt nicht dazu, Produkte, Dienstleistungen oder gar ganze Unternehmen als 'klimaneutral' zu bezeichnen. Das gilt erst recht, wenn die Emissionsgutschriften von zweifelhaften Projekten stammen und über einen vollkommen unregulierten Kohlenstoffmarkt ohne einheitliche Standards erworben wurden." Der Fall Hello Fresh habe laut Resch gezeigt, das hinter den Klimaneutralitätsversprechen von Unternehmen selten ausreichende Bemühungen stecken, den eigenen Treibhausgasausstoß wirklich zu reduzieren.
Wirbt Hello Fresh künftig doch mit dem Claim "Das erste globale klimaneutrale Hochbox-Unternehmen", sind laut Urteil 250000 Euro Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fällig. Gleiches gilt für die Hello Fresh-Behauptung "Wir kompensieren 100% unserer direkten CO-Emissionen."
In der Kritik steht natürlich nicht nur das besagte Projekt in Kenia, sondern auch bei anderen Anbietern von Emissionsgutschriften scheinen Zweifel berechtigt. Künftig sollten sich Unternehmen also genauer informieren, ob die erworbenen Zertifikate tatsächlich das halten, was die Betreiber versprechen. Und das gilt selbst dann, wenn sie wie jenes in Kenia ein "Verified Carbon Standard"-Zertifikat tragen. Auch das trägt laut DUH am Ende nur zur Täuschung der Verbraucher bei.
HelloFresh kommentiert das Urteil so: "Wir respektieren das Urteil des Landgerichts Berlin und werden nach Auswertung der schriftlichen Begründung des Gerichts über das weitere Vorgehen in dieser Sache entscheiden. Unabhängig von diesem Prozess haben wir uns schon vor einiger Zeit dazu entschieden, die von der DUH beanstandeten Claims und weitere Claims mit Klimabezug aus Marketinggründen zukünftig nicht weiter zu verwenden. Vor Erhalt der Klageschrift haben wir bereits aktiv daran gearbeitet, diese von unseren Webseiten und Produkten zu entfernen. Darüber hinaus können wir uns vorstellen, den Emissionsausgleich langfristig auslaufen zu lassen und das Budget für alternative Projekte im Bereich Natur- und Umweltschutz zu nutzen."
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