ARD/ZDF/Regionalspots:
Länder vertagen Votum zu Rundfunkbeitrag und Werbeverboten
Alles vertagt auf 2016: Über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags und mögliche Werbeverbote wollen die Länder erst in einem Jahr entscheiden. Und Regionalspots sollen die einzelnen Länder freigeben.
Die Länderchefs haben eine Entscheidung über die Verwendung der Mehreinnahmen von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus dem Rundfunkbeitrag vertagt. Sie wollen darüber erst im Frühjahr 2016 beraten und weitere Zahlen der Gebührenkommission KEF abwarten. Dann soll auch der neue Finanzbedarf der Anstalten feststehen, erklärt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Die Einnahmen aus dem Beitrag sind 2014 nach neuesten Zahlen des GEZ-Nachfolgers Beitragsservice im Vergleich zum Vorjahr um 643 Millionen Euro auf 8,324 Milliarden Euro gestiegen. Das ist ein Plus von 8,37 Prozent. Der Beitrag liegt seit der Senkung zum April für jeden Haushalt bei 17,50 Euro im Monat. Nach bisheriger Planung ergeben sich von 2013 bis 2016 durch die Umstellung bei der Beitragserhebung Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro - die den öffentlich-rechtlichen Sendern allerdings nicht zugutekommen. Das Plus geht über den angemeldeten Bedarf der Anstalten hinaus und fließt daher auf Sperrkonten.
Im Gespräch sind unter anderem ein Einfrieren des Beitrags bis 2020 sowie eine Begrenzung von Werbung und Sponsoring. Auch diese Punkte sind vertagt worden. Ob ein Werbeverbot oder –reduzierungen für ARD und ZDF zu erwarten sind, wird damit auch erst im kommenden Frühjahr entschieden werden. Der neue Beitrags-Staatsvertrag soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Für den Geschäftsführer des Beitragsservice, Stefan Wolf, war es "erstaunlich, dass das neue Beitragsmodell einen Schub freiwilliger Anmeldungen produziert hat". Allerdings sei der derzeit hohe Ausschöpfungsgrad eine Momentaufnahme, nachdem dem Beitragsservice zum 1. März 2013 die Daten der Einwohnermeldeämter übermittelt worden waren. "Dieser Datenbestand wird sich kaum auf diesem hohem Niveau halten lassen, weil Veränderungen zum Beispiel durch Umzüge nicht immer auch den Einwohnermeldeämtern angezeigt werden", erläutert SWR-Justiziar Hermann Eicher. Er warnt deshalb davor, schon in nächster Zeit neue Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite zu treffen. Dazu gehöre auch der Vorschlag, die Werbung bei ARD und ZDF einzuschränken. "Was für eine Chance, den Rundfunkbeitrag jetzt auf Jahre hinaus stabil zu halten", sagt Eicher. "Niemand hätte das vor der Reform erwartet und das sollte man jetzt auch nicht ohne Not aufs Spiel setzen."
Aus dem Umfeld der Staatskanzleien ist zudem zu hören, dass nur ein eingeschränktes Verbot von Regionalspots in nationalen Sendern zu erwarten ist. Vielmehr haben die Ministerpräsidenten die Option gezogen, die einzelnen Länder im Einzelfall darüber entscheiden zu lassen. Stichwort: "Öffnungsklausel" - national unterbunden, je nach Bundesland aber doch möglich. Seit Monaten wird nach einer Lösung gerungen, nachdem ProSiebenSat.1 auf Basis eines Gerichtsurteils vom Dezember seit Jahresstart regionalisierte Spots in den Programmen der Senderfamilie anbietet und die Offerte mit strategischen Kooperationen absichert. Regionale Medienhäuser aus Funk, Print und TV hatten auf ein generelles Verbot gehofft, dem sogar das Land Bayern im letzten Moment noch beigepflichtet hat.
Unterzeichnet haben die Ministerpräsidenten der Länder unterdessen den neuen ZDF-Staatsvertrag. Mit den Änderungen soll der Einfluss der Politik in den Gremien reduziert werden. Das hatte das Bundesverfassungsgericht 2014 verlangt. Die Neuregelung sieht vor, dass der Fernsehrat künftig statt wie bisher 77 nur noch 60 Sitze hat. 20 statt bislang 34 sind für Staatsvertreter vorgesehen. Der ZDF-Fernsehrat stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf. Er wählt und berät zudem den Intendanten und muss der Besetzung des Chefredakteurs zustimmen.
ps/dpa