OWM:
Regionale TV-Werbung: Unternehmen kritisieren Seehofer
"Wir hätten mehr Rückgrat erwartet": Mit scharfen Worten kritisiert die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) die Entscheidung der bayerischen Staatskanzlei, nun doch regionalisierte TV-Werbung zu verbieten. Dies schade vor allem dem Mittelstand.
Mit scharfen Worten kritisiert die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) die Entscheidung des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, nun doch für ein Verbot regionalisierter TV-Werbung zu stimmen.
"Wir hätten uns in dieser Sache von der bayerischen Staatskanzlei mehr Rückgrat erwartet. Insbesondere für mittelständische und regional aktive Unternehmen hat ein Verbot regionalisierter Werbung im privaten Fernsehen fatale Auswirkungen und führt dazu, dass sie bestimmte Kundengruppen nicht mehr erreichen können", beklagt OWM-Geschäftsführer Joachim Schütz. Auch internationalen Konzernen, die ihre Kampagnen regional verstärken wollen, werde so eine "attraktive Werbemöglichkeit" genommen.
Der Verband OWM hatte Ende März noch erleichtert auf das Veto des Freistaates Bayern reagiert, der damit die Länderpläne für ein regionales Werbeverbot für nationale TV-Anbieter ausgehebelt hatte. Umso verärgerter reagieren die Unternehmen nun auf den Rückzug. Unter anderem mit einem Verweis auf das Grundgesetz, denn ein Verbot schränke die Freiheit der Kommunikation und damit der Werbung ein. Schütz: “Im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen sprechen wir uns klar gegen derartige Einschränkungen aus, um die freie Entfaltung ihrer Werbeaktivitäten sicherzustellen.“
Der Unternehmerverband begrüßt deshalb, dass ProSiebensat.1 eine Normenkontrollklage plant, um zu überprüfen, ob die geplante Klausel einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Der TV-Vermarkter hatte in den vergangenen Monaten unter anderem Opel, Kabel Deutschland, Fit oder Trentino für regionale Werbung gewinnen können. Joachim Schütz: "Gerade vor dem Hintergrund der erst vor sechs Monaten erfolgten Genehmigung regionalisierter TV-Werbung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist die Kehrtwende Bayerns umso unverständlicher. Es wäre zu hoffen, dass das Verfassungsgericht zu einer besseren Entscheidung im Sinne der werbenden Unternehmen kommt."
Am 18. Juni stimmt die Ministerpräsidentenkonferenz über regionalisierte TV-Werbung ab. Vor allem Verleger und Hörfunkvermarkter hatten ein Verbot gefordert.