Medienkonzerne vs. Eyeo:
Adblocker-Urteil kommt erst im August
Ob der Online-Werbeblocker der Firma Eyeo verboten wird oder nicht, wird erst in zwei Monaten entschieden. Das Oberlandesgericht braucht noch Zeit für sein Urteil.
Das Oberlandesgericht München braucht noch etwas Zeit für sein Urteil über ein mögliches Verbot eines Werbeblockers im Internet. Die Entscheidung sei vom 29. Juni auf den 17. August verschoben worden, sagte eine Gerichtssprecherin.
Medienunternehmen wie die "Süddeutsche Zeitung", IP Deutschland und ProSiebenSat.1 wollen in drei Verfahren die kostenlose Werbeblocker-Software Adblock Plus der Firma Eyeo verbieten lassen und verlangen Schadenersatz. Allein im Verfahren zwischen der Firma und der "Süddeutschen Zeitung" bezifferte das Gericht den Streitwert auf 2,5 Millionen Euro.
Nach Meinung der Kläger greift die Software erheblich in die Strukturen ihrer Internetseiten mit journalistischen Inhalten ein. In der Folge könnten annähernd keine Werbeerlöse mehr erzielt werden. Die Unternehmen bemängeln vor allem, dass es zum Geschäftsmodell von Eyeo gehöre, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermöglichen. Ziel sei es, dass die Unternehmen sich dann "in ihrer Not an die Beklagte wenden", hatte ein Anwalt der "Süddeutschen Zeitung" im März vor Gericht ausgeführt. Ein Anwalt von ProSiebenSat.1 sprach von "freikaufen".
2015 hatten ProSiebenSat.1 und RTL in München den Prozess in erster Instanz verloren - und in Köln und Hamburg hatten im Streit von Axel Springer, "Zeit" und "Handelsblatt" mit dem Werbeblocker die Richter ebenfalls zu Gunsten von Eyeo entschieden.
Allerdings kassierte die Adblocker-Firma ein Jahr später eine Schlappe gegen Bild.de in zweiter Instanz: Die Finanzierung und damit das Geschäftsmodell des Adblocker-Platzhirschs Eyeo ist rechtswidrig, sagten die Kölner Richter.
Was das für die Medienbranche bedeute, erläuterte 2016 Medienrechtlerin Christine Libor bei W&V Online. (mit dpa)