"SZ" vs. Eyeo:
Gericht muss noch über Adblocker entscheiden
Erst im Juni fällt ein Urteil in der Frage, ob das OLG München Adblocker von Eyeo verbieten wird. Neben der "SZ" klagen weitere Medien gegen den Werbebann im Netz. Aber es geht um noch mehr.
Gehören Adblocker verboten? Mit dieser Frage hat sich jetzt das Oberlandesgericht München befasst. Nach stundenlanger Verhandlung erging am Donnerstag zunächst kein Urteil. Das Gericht wollte den Prozessparteien - Medienunternehmen wie die "Süddeutsche Zeitung" und ProSiebenSat.1 vs. Adblock-Plus-Anbieter Eyeo - schriftlich mitteilen, wie es weitergeht. Eine Entscheidung ist nun für den 29. Juni angesetzt. Einige Verfahrensbeteiligte hatten angekündigt, weitere Schriftsätze einreichen zu wollen.
"SZ", ProSiebenSat.1 und andere wollen die kostenlose Werbeblocker-Software der Kölner Firma verbieten lassen. Sie verlangen Schadenersatz. Allein im Verfahren zwischen der Firma und der "Süddeutschen Zeitung" - einem von insgesamt drei - bezifferte das Gericht den Streitwert auf 2,5 Millionen Euro.
Nach Meinung der Kläger greift die Software, die Werbung im Internet blockieren kann, erheblich in die Strukturen ihrer Internetseiten mit journalistischen Inhalten ein. In der Folge könnten annähernd keine Werbeerlöse mehr erzielt werden.
"SZ" und Co. wollen sich nicht dem Eyeo-Geschäftsmodell beugen
Die Unternehmen, zu denen auch RTL-Vermarkter IP Deutschland zählt, bemängeln vor allem, dass es zum Geschäftsmodell von Eyeo gehöre, Werbung durch den Eintrag in eine so genannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermöglichen. Ziel sei es, dass die Unternehmen sich dann "in ihrer Not an die Beklagte wenden", führte ein Anwalt der "Süddeutschen Zeitung" aus. Medienhäuser müssten entweder große Umsatzeinbußen hinnehmen - "oder sich dem Geschäftsmodell beugen".
Ein Anwalt von ProSiebenSat.1 sprach von "freikaufen", Verleger hatten das Eyeo-Vorgehen vor einigen Monaten bereits als "Wegelagerei" bezeichnet. Die vorherige Instanz hatte die Klagen von "SZ" und ProSiebenSat.1 weitgehend abgewiesen. Dagegen legten die Medienunternehmen Rechtsmittel ein.
Der Blocker mit über 100 Millionen Nutzern ist vielen Medienunternehmen ein Dorn im Auge. Im Sommer 2016 erzielte der Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen Teilerfolg gegen Eyeo.
Im Hintergrund arbeiten indes Publisher und Werber an neuen Geschäftsmodellen oder Werbeideen, um die Werbeblockaden sinnvoll auszuhebeln.
ps/dpa