Gastkommentar von Christine Libor:
Was das Adblocker-Urteil für die Medienbranche bedeutet
Die Finanzierung und damit das Geschäftsmodell von Eyeo sind rechtswidrig. Das hat vergangene Woche das OLG Köln entschieden. Was heißt das für die gesamte Medienbranche? Die Medienrechtlerin Christine Libor aus dem Düsseldorfer Büro der Kanzlei FPS erklärt die Konsequenzen.
Die Finanzierung und damit das Geschäftsmodell von Eyeo sind rechtswidrig. Das hat vergangene Woche das OLG Köln entschieden. Was heißt das für die gesamte Medienbranche? Die Medienrechtlerin Christine Libor aus dem Düsseldorfer Büro der Kanzlei FPS erklärt die Konsequenzen.
"Auch wenn sich die Eigendarstellung des Adblocker-Anbieters Eyeo natürlich anders anhört: Hier wird nicht um die hehre Freiheit des Surfens ohne Grenzen gekämpft. Es geht um Geld, um viel Geld. Eyeo will die Werbetreibenden nicht dazu erziehen, ihre Ads "acceptable" zu machen, sondern dazu, viel Geld dafür zu bezahlen, dass man ihre Werbung durch einen Spalt in der Blockade schlüpfen lässt. Und diesem Geschäftsmodell hat das OLG Köln in seiner Entscheidung vom letzten Freitag eine deutliche Absage erteilt. Was für den klagenden Axel Springer-Verlag "moderne Wegelagerei" ist, hat das Gericht vornehmer als "unzulässige aggressive Praktik" im Sinne von § 4a UWG untersagt. Diese erst seit Dezember 2015 geltende Vorschrift verbietet es unter anderem, Marktteilnehmer durch Ausnutzung einer Machtposition zu einer geschäftlichen Entscheidung zu drängen, die sie ohne den Druck so nicht getroffen hätten. Übersetzt bedeutet das, kein Werbetreibender hätte Eyeo Geld für Aufnahme in die Whitelist gezahlt, wenn er nicht vorher über die Blacklist von Adblock plus ausgesperrt worden wäre.
Wie geht es weiter? Zum einen wird das Verfahren sicher beim Bundesgerichtshof (BGH) landen. Weder wird Eyeo akzeptieren, dass sein Whitelist-Geschäftsmodell stirbt, noch wird Springer sich die Chance entgehen lassen, das Adblocker-Thema insgesamt zum höchsten Gericht zu tragen. Wie dort die in der Tat neue Norm interpretiert wird und ob man es nicht doch für eine gezielte Behinderung des Wettbewerbs hält, wenn kommerziellen Websites die Möglichkeit der Werbefinanzierung abgeschnitten wird, bleibt spannend. Parallel hat die Bund-Länder-Kommission für Medienkonvergenz den Ministerpräsidenten der Länder empfohlen, ein gesetzliches Verbot von Adblockern zu prüfen. Die faktische Entbündelung des Gesamtangebots aus journalistischen Inhalten und diese finanzierender Werbung sei problematisch, hatten die befragten Medienunternehmen angegeben.
Das Urteil des OLG Köln wirkt unmittelbar nur zugunsten des klagenden Springer-Verlages, auf dessen Websites Werbung nicht mehr von Adblock plus ausgesperrt werden darf – jedenfalls wenn Springer die Sicherheitsleistung im Wert von einer Million Euro erbringt. Andere Anbieter sollten jedoch überlegen, ob sie nicht den gleichen Weg wie Springer beschreiten. Mit dem neuen Urteil haben sie gute Argumente. Oder sie warten ab, bis der BGH entschieden hat. Wenn Eyeo auch dort unterliegt, wird das Geschäftsmodell sicher entsprechend angepasst und man spart sich das Prozesskostenrisiko. Dafür müssten die Betroffenen allerdings noch ein bis zwei Jahre die Zähne zusammenbeißen, denn so lange dauert es üblicherweise, bis der BGH entscheidet. Oder sie hoffen auf den Gesetzgeber.
Völlig unabhängig von rechtlichen Zwängen sollten Werber allerdings die Gestaltung von Online-Werbung neu überdenken. Adblocker haben sich verbreitet, weil Werbung im Internet oft nervt und ewig lädt. Wenn sich das nicht ändert, sind die Nutzer irgendwann auch ohne Adblocker weg – indem sie die werbeüberladene Seite wegklicken."