Eiscreme und Co.:
Unilever verschärft seine Regeln für Kinderwerbung
Ab nächstem Januar werden Unilever-Marken wie Ben and Jerry's und Langnese keine Werbung mehr schalten, die an Kinder unter 16 Jahren gerichtet ist. Bisher zog der Konzern die Grenze bei 13 Jahren.
Unilever verschärft die Regeln für Kinderwerbung für seine Marken aus dem Lebensmittel- und Erfrischungsportfolio, das auch Eiscremesorten wie Ben and Jerry's, Langnese und Magnum umfasst. Ab Januar 2023 darf keine dieser Marken mehr Werbung schalten, die an Kinder unter 16 Jahren gerichtet ist. Diese interne Vorgabe umfasst das gesamte Marketing inklusive Social Media und ersetzt die bisherige, bei der die Grenzen bei 12 für traditionelle Werbung und bei 13 für die Social Media-Kanäle gelegen hatte.
Darüber hinaus will Unilever keine Daten von Kindern unter 16 Jahren mehr sammeln oder speichern und keine Influencer sowie Promis mehr einsetzen, die unter 16 Jahren alt sind oder deren Zielgruppe in diesem Altersbereich liegt. Provisionen, die an Influencer gezahlt werden, sollen offengelegt werden und schließlich will Unilever auch darauf verzichten, seine Produkte in Schulen zu bewerben. Einzige Ausnahme sind hier Kampagnen, bei denen es um die Förderung schulischer Maßnahmen geht.
Die Eltern im Fokus
Mit diesen neuen Vorgaben will Unilever den Zugang zu Werbung für Lebensmittel und Getränke für Kinder erschweren, ließ Matt Close, President Ice Creme bei Unilever, verlauten. Stattdessen wolle man Eltern dabei unterstützen, die richtige Auswahl bei Süßigkeiten für ihre Kinder zu treffen. Matt Close: "Wir sind uns der Macht bewusst, die soziale Medien und Influencer-Marketing auf die Entscheidungen von Kindern haben können, und glauben, dass es wichtig ist, die Messlatte für verantwortungsbewusstes Marketing auf ein Mindestalter von 16 Jahren anzuheben, sowohl für traditionelle als auch für soziale Medien."
Bereits 2003 traten bei Unilever erste interne Vorgaben zur freiwilligen Beschränkung bei Kinderwerbung in Kraft. Diese wurden 2020 erweitert und sind die Basis für die Änderungen ab Januar 2023.
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