Barrierefreie Videos:
"Barrierefreiheit ist das höchste Maß an Nutzerfreundlichkeit"
Nur wer auf barrierefreien Content setzt, schöpft seine Zielgruppe zu 100 Prozent aus, sagt Jürgen Telkmann von Artus Interactive. Das gilt auch für Bewegtbild. Worauf Unternehmen dabei achten müssen.
Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland in Kraft. Doch noch sind barrierefreie Webinhalte für Unternehmen keine Pflicht. Aber durchaus die Kür - und dazu gehören auch barrierefreie Videos. Jürgen Telkmann, Managing Partner und Digital Account Director bei Artus Interactive erklärt im Interview, worauf sie dabei achten müssen und welche Unternehmen Vorreiter sind.
Die Themen Inklusion und damit auch Barrierefreiheit sind in aller Munde. Schließlich möchte man eine gelungene Customer Experience für alle Konsumenten schaffen. In der Realität hapert es aber an der Umsetzung – warum?
Aktuell sind Unternehmen gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Webinhalte barrierefrei zu gestalten. Allerdings soll sich das ab dem 28. Juni 2025 ändern, wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft tritt. Das heißt nicht, dass Barrierefreiheit heutzutage gar nicht umgesetzt wird. Nur dass aktuell die Entscheidung dafür oder dagegen bei den Marken selbst liegt.
Sie sagen, das Thema barrierefreie Videos wird im Marketing immer relevanter. Warum ist das Thema auch im Bewegtbild wichtig?
Abgesehen von der moralischen Verpflichtung, alle Menschen einzubeziehen, muss man sich vor Augen führen, dass ein nicht unerheblicher Teil aller Menschen in irgendeiner Form beeinträchtigt ist, wenn es darum geht, vertonte Bewegtbildinhalte zu konsumieren: Menschen mit Sehschwäche oder Schwerhörigkeit, Farbenblindheit, Nicht-Muttersprachler, ältere Menschen, Analphabeten. Das sind alles potenzielle Zielgruppen, die Marketer in ihrer nicht-barrierefreien Produktkommunikation nicht oder nur schwer erreichen. Oder anders gesagt: Wer seinen Video-Content jeder und jedem zugänglich macht, schöpft seine Zielgruppe zu 100 Prozent aus, denn letzten Endes bedeutet Barrierefreiheit nichts anderes als das höchste Maß an Nutzerfreundlichkeit.
Wie weit sind die Unternehmen denn hier schon? Welche machen es gut?
Viele Unternehmen haben erkannt, dass sich etwas tun muss. Unsicherheiten was Kriterien und Richtlinien angeht, aber auch zu hohe Ansprüche an die eigene Arbeit verhindern jedoch oft, dass wirklich erkennbar etwas geschieht. Dagegen ist die Barrierefreiheit für Behörden und staatlich finanzierte Websites heute schon verpflichtend. Und hier findet man dementsprechend auch sehr gute Beispiele. So bietet die Tagesschau als öffentlich-rechtliches Angebot Nachrichten in leichter Sprache an oder macht die 20 Uhr Ausgabe als Video mit Gebärdensprache in der Mediathek verfügbar. Und der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2022 in Schleswig Holstein stellte zu jeder Frage ein Video in Gebärdensprache bereit. Unterstützung für Unternehmen in Sachen Barrierefreiheit gibt es beispielsweise von Google: Eine Spracherkennungs-KI generiert automatisch passende Live-Untertitel, bei Bedarf inklusive Übersetzung. Und zwar nicht nur auf YouTube, sondern bei aller Art von Bewegbild-Content, den User auf ihrem Smartphone mit Android-Betriebssystem abspielen.
Welche Kriterien müssen Videos erfüllen, um barrierefrei zu sein?
Folgende vier Faktoren sind laut Aktion Mensch am Wichtigsten: Zunächst sollten Online-Videos Untertitel beinhalten. Das hilft gehörlosen bzw. schwerhörigen Menschen sowie Nicht-Muttersprachlern. Dabei können Tools helfen oder aber die oben erwähnten automatisch generierten YouTube-Untertitel, die allerdings jeweils nachgebessert werden sollten.
Einen Schritt weiter gehen Audiodeskriptionen – eine Tonspur, die alle rein visuell veranschaulichten Inhalte eines Videos erklärt. Die größte Hürde ist hierbei die dafür zur Verfügung stehende Zeit: sie kann nur in den Sprechpausen wiedergegeben werden. Das gilt es schon während der Konzeptionsphase eines Videos zu berücksichtigen.
Gebärdensprache ist ein weiterer wichtige Aspekt und hilft gehörlosen Menschen oft mehr als Untertitel. Denn für viele ist nicht die Schrift- sondern die Gebärdensprache Muttersprache und wesentlich angenehmer zu verstehen als Untertitel.
Und letztlich spielt natürlich auch die technische Distribution eine Rolle: Kann der Videoplayer auch alle aufgeführten Kriterien wiedergeben? Ist er darüber hinaus von Screenreadern lesbar?
Es scheint, als sei die Machbarkeit noch eine Hürde. Wie können Marketer Videos barrierefreier machen und den Aufwand überschaubar halten?
Das World Wide Web Consortium (W3C) hat für die Barrierefreiheit von Webinhalten einen Standard vorgegeben, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese gliedern das Maß der Accessibility nach drei Prioritäten der Umsetzung: A, AA und AAA. Erstere – Priorität A – definiert im Grunde das Mindestmaß, das erfüllt sein muss, um einen digitalen Inhalt für alle Menschen zugänglich zu machen. Wer als Unternehmen nun versucht, die Kriterien bei allen Produkt-, Marken-und Imagevideos gemäß der Standards vollumfänglich zu erfüllen, wird womöglich am hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand scheitern. Wichtig ist ohnehin erstmal der Perspektivwechsel, weg von Strategien und Kriterien hin zur Awareness – sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Gesellschaft. Jede Verbesserung hilft.