Klage von Privaten abgewiesen:
BR siegt vor Gericht: Puls darf auf UKW
Puls kann nach einem Urteil des Landgerichts München ab 2018 auch mit herkömmlichen UKW-Radiogeräten empfangen werden. Die klagenden Privatradios prüfen die Entscheidung noch ...
Die BR-Jugendwelle Puls darf künftig auf UKW senden. Das Landgericht München hat am Dienstag eine Klage von Antenne Bayern und den privaten bayerischen Lokalsendern gegen den Wechsel des digitalen Jugendradios auf die UKW-Frequenz von BR-Klassik abgewiesen. Die Münchner ARD-Anstalt begrüßt die Gerichtsentscheidung in einer Mitteilung. Nun sei bestätigt, dass der BR mit dem geplanten Tausch der Frequenzen nicht gegen den Grundversorgungsauftrag verstoße, heißt es.
Hintergrund: Die privaten Mitbewerber hatten nach einer Reihe von Auseinandersetzungen auf Veranstaltungen und in der Presse Klage eingereicht, weil sie befürchten, der Bayerische Rundfunk werde seine "überragende Position" auf Bayerns Radiomarkt weiter ausbauen und der kommerziellen Konkurrenz massiv Hörer abziehen. Sie bleiben laut einer Mitteilung von Antenne Bayern auch nach dem Urteil von ihrer Auffassung überzeugt, dass das "Wechsel-Vorhaben" nicht mit dem Vorhaben des Rundfunkstaatsvertrags vereinbar sei. Antenne Bayern und Co. wollen nun das Urteil prüfen und über weitere Schritte entscheiden.
Die Lokalsender bedauern in einem eigenen Statement, dass das Gericht in seinem Urteil zwar festgehalten, habe, dass das Vorhaben des Bayerischen Rundfunks gegen den Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages verstoße. Allerdings gehe es dort nur um technische Voraussetzungen, nicht aber um eine so genannte Marktverhaltensregel - ein wichtiger Punkt in der Klage der privaten Funker.
Immer wieder hatte der BR in den vergangenen zwei Jahrzehnten versucht, ein junges Programm über Antenne zu starten, scheiterte aber stets an der vorgeschriebenen Deckelung auf fünf UKW-Programme. Puls ist 2014 erst einmal als multimediales Projekt im Netz und via DAB+ an den Start gegangen; geübt wird allerdings seit geraumer Zeit auf UKW - mit Hilfe eines Nachtfensters ab 22 Uhr auf der Popwelle Bayern 3.
Der Wechsel zwischen BR-Klassik und Puls soll nun 2018 vollzogen werden. Puls kann künftig auch mit herkömmlichen UKW-Radiogeräten empfangen werden. Der Klassiksender verschwindet im Gegenzug von seiner angestammten Frequenz und ist nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören.
Übrigens: Auch der Rechtsstreit mit elf bayerischen Zeitungsverlegern, die als Gesellschafter auch hinter dem Lokalfunk stehen, ist am Dienstag zu den Akten gelegt worden. Hier geht es um die umstrittene Nachrichten-App "BR 24". Sie darf fortbestehen, zumal beide Parteien vor dem Landgericht München I den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Der BR hatte zuvor eine Unterlassungserklärung abgegeben. Diese beziehe sich allein auf das Angebot der BR-24-App vom 29. September 2015, das die Zeitungsverleger mit ihrer Klage angegriffen hatten, heißt es vom Sender. Die Unterlassungserklärung war aus Sicht des BR "ohne weiteres möglich", da das Angebot der App inzwischen erheblich weiterentwickelt wurde und damit der Vorwurf der "Presseähnlichkeit" ausgeräumt sei.