Frequenztausch BR Klassik/Puls:
Bayerns Privatradios klagen gegen Funkpläne des BR
Mehr als 60 Kläger aus dem Privatfunklager Bayerns wollen verhindern, dass der BR seine Klassikwelle im Jahr 2018 zugunsten des Jugendradios Puls in DAB schickt.
60 bayerische Lokalradios und der landesweite Sender Antenne Bayern klagen gegen den Bayerischen Rundfunk. Es geht darum, dass BR Klassik 2018 seine UKW-Frequenz verlieren und das bisherige digitale Jugendprogramm Puls diese wichtige Antennenkapazität übernehmen soll. "Dieser Frequenzwechsel verstößt nach Auffassung der privaten Radiosender gegen Wettbewerbs-, Kartell- und Verfassungsrecht", tönt es jetzt in einer gemeinsamen Mitteilung der kommerziellen Phalanx. Sie wollen mit der Klage ein Urteil gegen den BR erreichen, damit der seine Pläne begraben muss. Angekündigt wurde das Vorgehen bereits im Herbst.
Als "rechtswidrig" stufen die Privaten das Vorhaben des BR ein, weil es "die Interessen der Privaten wie der Verbraucher gleichermaßen beeinträchtigt und staatliche Ressourcen in wettbewerbsverzerrender Weise gegen die privaten Hörfunkanbieter einsetzt. Ihr Argument: Nach dem geplanten Frequenztausch würde das Klassikprogramm des BR für über 90 Prozent der Bevölkerung in Bayern nicht mehr empfangbar sein. Lediglich 8,6 Prozent der Haushalte in Bayern verfügten über Empfangsgeräte für digitales Radio (DAB). Im Gegenzug würde der BR mit einem UKW-verbreiteten Jugendprogramm seine "überragende Position auf dem Radiomarkt gegenüber den privaten Radiosendern" weiter ausbauen und damit massiv Hörer der privaten Radiosenderanbieter abziehen, heißt es weiter. Auch glauben die Kommerziellen, dass ihre jährlichen Werbeeinnahmen von rund 150 Millionen Euro im Falle des von BR geplanten Frequenzwechsels "deutlich" gemindert würden – während dem öffentlich-rechtlichen Mitbewerber rund 320 Millionen Euro aus Rundfunkgebühren und Werbeerlösen für seine Radioprogramme zur Verfügung stünden.
"Damit wird das Vorhaben des BR einer ganzen Reihe von privaten Lokalsendern ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage entziehen. Die Folge wird eine Verringerung der Angebotsvielfalt an bayerischen Radioprogrammen und der Fortfall eines lokale Identität stiftenden, etablierten und stark genutzten lokalen Medienangebots in vielen Städten und Regionen Bayerns sein", warnt Roland Finn, Geschäftsführer der die Klage der lokalen Radiosender koordinierenden BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH ("BLW"). Antenne-Bayern-Chef Karlheinz Hörhammer fügt hinzu: "Für uns als landesweitem Radiosender würden zudem die notwendigen Investitionen in die digitale Unternehmensentwicklung erschwert, wenn es zu einem weiteren Wettbewerbsprogramm des BR käme."
Übrigens: In ihrer Klage berufen sich die privaten Radiosender unter anderem auf die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags: "Der Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Programms gegen ein in analoger Technik verbreiteten Programms ist nicht zulässig" bzw. "Die analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme ist unzulässig." (§§ elf c Absatz 2, 19, 33 Rundfunkstaatsvertrag) – diese Regelungen führen die Kläger an. Der BR habe sich zuletzt darauf gestützt, dass es in dem jüngeren Bayerischen Rundfunkgesetz "BayRG" eine anderslautende Regelung gibt, die entgegen dem Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrags einen solchen Frequenzwechsel legitimieren solle.
Der BR will mit dem UKW-Angebot von Puls einen "drohenden Generationenabriss" verhindern. Vier der fünf UKW-Programme erreichten bislang nur ein Publikum, das älter als 50 Jahre sei. Einzig die Popwelle Bayern drei habe Hörer, die durchschnittlich 43 Jahre alt seien. Puls zielt hingegen auf die 14 bis 29 Jahre alten Hörer.
Apropos Jugendangebote: Das Konzept für die neue ARD/ZDF-Offerte im Internet soll spätestens bis zum Sommer stehen und 2016 starten. Das hatte schon der zuständige SWR in einem Konzept erläutert. Die Startpläne konkretisieren sich jetzt.