Klage gegen BR24 :
Was Bayerns Verleger an der neuen News-App des BR stört
BR24 ist 11 bayerischen Zeitungsverlegern und ihrem Bundesverband BDZV ein Dorn im Auge. Sie klagen - auch weil es um die generelle Netzpolitik der ARD geht.
Elf bayerische Zeitungsverlage, darunter der Süddeutsche Verlag, der Münchener Zeitungs-Verlag ("Münchner Merkur", "tz") und Presse-Druck Augsburg ("Augsburger Allgemeine"), haben Klage gegen den Bayerischen Rundfunk und seine News-App "BR24" eingereicht. Sie werfen ihm vor, mit seiner neuen App den Rundfunkstaatsvertrag zu verletzen. Dieser verbietet gebührenfinanzierten Sendern presseähnliche Angebote, die nicht sendungsbezogen sind. ”Genau damit haben wir es hier zu tun“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger, Markus Rick. ”Nach unserer Analyse ist die App stark durch Texte und Fotos geprägt, die keinen Sendungsbezug aufweisen.“
Unterstützung bekommen sie vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Denn: Die neuen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellen für sie ein "rechtswidriges Marktverhalten" dar, wie es BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in einer Mitteilung vom Mittwoch formuliert. Für den BDZV-Hauptgeschäftsführer ist das BR-Beispiel nur eines von vielen. Er kritisiert vor allem, dass trotz des laufenden Gerichtsverfahrens in Sachen "Tagesschau"-App und der für die Verlage "positiven Entscheidung des Bundesgerichtshofs" der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin textlastige Internet- und App-Angebote veröffentliche.
Wolff führt Hessenschau.de und BR-Klassik.de als weitere Beispiele an - Portale, "in denen die umfangreichen Textbeiträge ohne Sendungsbezug gegenüber Video- und Audiobeiträgen deutlich überwögen und folglich mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar seien". Und die neue ARD-Videotext-App enthalte zudem nur noch Text, keinen einzigen Video- oder Audiobeitrag. Wolff: "Dies stellt ein vom Fernsehbildschirm losgelöstes, mobiles Informationsportal mit aktuellen Nachrichten, Sportergebnissen, Börsenkursen in reiner Textform dar, das rundfunk- und wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.“
Darüber hinaus sieht der BDZV "eine neue Dimension des Verdrängungswettbewerbs zu Lasten der privaten Medienanbieter" durch die Pläne fürs neue Jugendangebot von ARD und ZDF heraufziehen. Das von den Ländern genehmigte reine Online-Angebot – auch auf Druck der Privatsender im Verband VPRT wurde die TV-Verbreitung abgeschmettert – stößt dem BDZV auf. Das Angebot solle als vom Rundfunkprogramm losgelöstes Online-Portal ohne jeden Sendungsbezug umgesetzt und auf Drittplattformen vermarktet werden, heißt es. Durch den Wegfall des Sendungsbezugs drohe eine weitere Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Markt der privaten Medienanbieter.
Wolff droht nun den Öffentlich-Rechtlichen: "Dagegen müssen sich die Verlage gerichtlich zur Wehr setzen und darüber werden wir reden müssen, mit den Intendanten, aber auch mit der Politik in Deutschland und mit der EU-Kommission.“
Der BR reagiert umgehend mit einer Stellungnahme. Darin betont Albrecht Hesse, Juristischer Direktor, dass die Klage "eingehend" geprüft werde. Das Haus sei indes der Ansicht, "dass sich der Bayerische Rundfunk mit seiner Nachrichten-App BR24 auf dem Boden geltenden Rechts bewegt". Die Klage komme insofern "überraschend, als wir im Vorfeld mit den Bayerischen Zeitungsverlegern intensive Gespräche über die Einführung und inhaltliche Ausgestaltung der App geführt haben. Dabei war keine grundsätzlich ablehnende Haltung der Verleger erkennbar", so Hesse. Zugleich gibt er erste Nutzerzahlen bekannt: Seit Einführung sei die BR24 bereits 150.000 Mal heruntergeladen worden.
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