Folge aus Erdogan-Verfahren:
Böhmermanns Erbe: Majestätsbeleidigung abgeschafft
Den veralteten Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch nutzte der türkische Präsident Erdogan 2016, um gegen Jan Böhmermanns "Schmägedicht" zu klagen.
Der umstrittene Majestätsbeleidigungs-Paragraf ist ab 2018 Geschichte. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag einstimmig die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Er stellte seit der deutschen Kaiserzeit die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe, es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.
Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen vor einem Jahr gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen "Schmähgedicht" wurde allerdings im vergangenen Herbst eingestellt – das Streichen des veralteten Paragrafen bleibt aber Böhmermanns Erbe.
Der Satiriker, der am Donnerstagabend zeitgleich zur Abstimmung im Bundestag mit dem "Neo Magazin Royale" den Webvideopreis für die virale Aktion #everysecondcounts in der Kategorie Comedy entgegennahm, ließ nicht lange aufs Verbreiten der politischen Entscheidung warten. Hier Jan Böhmermanns Tweet:
Das Verfahren gegen Böhmermann auf Grundlage des Paragrafen 103 ist zwar inzwischen eingestellt. Doch Erdogan klagt nun als Privatmann weiter - und hat sich gerade eben mit einem neuen Anwalt verstärkt: Er wird künftig laut "Meedia" von Mustafa Kaplan vor Gericht vertreten, der im NSU-Prozess in München als Anwalt eines der Nebenkläger aufgetreten ist.
Erdogans bisheriger Anwalt Michael Hubertus von Sprenger hatte sein Mandant Anfang Mai niedergelegt. Er gab an, von den Nazi-Anschuldigungen Erdogans gegenüber Deutschland während des Wahlkampfs zum Türkei-Referendum "persönlich betroffen" zu sein.
ps/dpa