
Monopolkommission empfiehlt:
Fallen im TV die Werbebeschränkungen?
Mehr Gleichbehandlung für TV-Sender in Zeiten von hohen Zuwachsraten bei Netflix & Co. schlägt die Monopolkommission vor. Auch ARD und ZDF nimmt das Gremium ins Visier

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Ein wichtiges Beratergremium der Bundesregierung empfiehlt, die Märkte im Internet mehr zu beobachten. Es brauche angesichts des Booms bei Streamingdiensten wie Netflix und Plattformen wie YouTube grundsätzlich einheitliche Regelungen zum Jugend- und Verbraucherschutz, ebenso auch zur Werberegulierung, wird in einer von der Monopolkommission veröffentlichten Stellungnahme gefordert.
"In Anbetracht des sich zunehmend verändernden Nutzungsverhaltens insbesondere der jüngeren Generation sowie der zunehmenden Medienkonvergenz sollte der regulatorische Rahmen für klassisches Fernsehen und audiovisuelle Online-Angebote, z. B. Netflix und YouTube, stärker vereinheitlicht werden", heißt es wörtlich.
Und: "Im klassischen Fernsehen sollten insoweit insbesondere die Werbezeitbeschränkungen aufgehoben werden." Die durchschnittliche Nutzung von Online-Videos sei pro Tag von 30 Minuten 2016 auf 59 Minuten im Jahr 2017 deutlich gestiegen.
Eine Liberalisierung der TV-Werbung hatten die Privatsender und ihr Lobbyverband Vaunet (zuvor VPRT) schon vor Jahren über Brüssel durchzusetzen versucht. Damals kam im Kern zunächst nur die bedingte Freigabe von Product Placement zustande, kleinere Erleichterungen in der Primetime folgten. Die aktuelle Forderung der deutschen Monopolkommission würde einen großen Schritt für die Fernsehvermarktung bedeuten, die angesichts der starken digitalen Konkurrenz zunehmend unter Druck gerät.
ARD und ZDF im Visier des Gremiums
Auch beschäftigt sich das Gremium mit der Finanzierung der öffentlichen rechtlichen Angebote durch den Rundfunkbeitrag. In Anbetracht der zahlreichen privatwirtschaftlichen Online-Angebote sollten sich ARD und ZDF auf so genannte Public-Value-Inhalte fokussieren, meint die Monopolkommission. "Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten vor allem Inhalte von besonderer gesellschaftlicher und kultureller Relevanz umfassen, die von privaten Anbietern nicht in einem ausreichendem Maße angeboten werden", so der Vorsitzende der Monopolkommission Achim Wambach.
Die hierzu kürzlich erzielte Einigung der Ministerpräsidenten zur Überarbeitung des so genannten Telemedienauftrags sei daher "nicht durchweg positiv" zu beurteilen. Gut sei, dass sich die Rundfunkanstalten weiter auf Bewegtbildinhalte konzentrieren und auch künftig keine presseähnlichen Online-Inhalte anbieten dürfen.
Dagegen könnte die vorgesehene Ausweitung des audiovisuellen Online-Angebots, etwa durch die Bereitstellung europäischer Filme und Serien, zu einer Verdrängung privater Wettbewerber führen, heißt es.
Worauf die Monopolkommission sonst noch schaut
Darüber hinaus rät das Gremium zu einer verstärkten Beobachtung der oft undurchschaubaren Preisbildung im Internethandel. "Dort erfolgt die Preissetzung zunehmend über Algorithmen", wird in der Stellungnahme kritisiert. Die Preisbildung werde je nach Nachfrage automatisch verändert, Preise könnten sich zudem durch die Rechenprozesse schnell an bestimmte Marktentwicklungen anpassen.
Die Folgen trage der Verbraucher, etwa in Form überhöhter Preise.
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät.
ps/mit dpa