Urheberrecht wegen Slogan:
Jung von Matt droht Rechtsstreit wegen Netto
Eine Mutter will den Slogan "Dann geh' doch zu Netto" mit erfunden haben. Jung von Matt sperrt sich. Die Anwälte drängen auf eine Klage.
"Dann geh' doch zu Netto!" - ist einer der Slogans, die vom vergangenen Jahr im Gedächtnis geblieben sind. Die rotzfrechen Kinder, die sich am Kaufmannsladen in die Haare bekommen wegen zu hoher Preise, und dann bockig diese Aufforderung ausrufen, wurden 2018 mit dem Bronze-Effie ausgezeichnet. Jung von Matt/Saga ist die Agentur dahinter. Nur erdacht haben die Kreativen den Slogan offenbar nicht selbst. Den reklamiert die Mutter einer der beiden Darsteller für sich. Sie habe maßgeblich an dem Drehbuch zum Spot mitgewirkt, sagt sie. Die Aufnahmeleitung habe ihre Idee für einen neuen Slogan dankbar angenommen, weil sie mit den ersten Dreharbeiten unzufrieden war.
Das strittige Video:
Ihre Anwälte der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR), spezialisiert auf Markenrecht, machen sich nun für die Mandantin stark, die keine Vergütung für diese Urheberschaft erhalten hat. Die Kanzlei sieht die Frau im Sinne des Paragraf 8 des Urheberschutzgesetze als Miturheberin des Werbespots. Nach dem Paragraf 32 stünde ihr eine angemessene Beteiligung zu.
Außergerichtlich, so heißt es von der Kanzlei, habe man sich nicht einigen können. Jetzt wolle man der Mandantin empfehlen zu klagen. Von Jung von Matt selbst gibt es nur eine dürre Stellungnahme gegenüber W&V: Die Dame habe keine Rechte an dem Slogan. Im Übrigen handele es sich um einen laufenden Vorgang, zu dem man weiter keine Stellung beziehen wolle.
Der Slogan, der nun seit zwei Jahren im Umlauf ist, wurde vielfach aufgegriffen, u.a. laut Kanzlei sogar als Handy-Klingelton. Zum Beispiel auch im September des vergangenen Jahres mit einem Spot, in dem Amazons Sprachbox Alexa pöbelt: "Dann geh' doch zu Netto!"
Der jüngste Spot damit lief vor Weihnachten: