Um Milliardenbuße abzuwenden:
EU-Kartellverfahren: So kommt Amazon vielleicht davon
Zwei EU-Kartellverfahren gegen Amazon enden voraussichtlich im Einvernehmen, also ohne Kartellbuße. Der Konzern ist der EU-Kommission in einigen wichtigen Punkten entgegengekommen.
Amazon macht im EU-Wettbewerbsverfahren Zugeständnisse zugunsten anderer Händler auf seiner Plattform. Unter anderem verpflichtete sich der Konzern, keine nicht-öffentlichen Daten der Händler zur Gestaltung eigener Angebote zu verwenden. Dass Amazon auf Basis solcher Informationen zum Beispiel Produkte unter Eigenmarken herausbringe und die Händler damit unter Druck setze, war einer der Vorwürfe, die die Wettbewerbsuntersuchung ausgelöst hatten.
Die EU-Kommission hatte 2019 ein erstes Verfahren gegen Amazon eröffnet und dem Konzern vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Ähnliche Verfahren bezüglich Missbrauch der Marktmacht laufen gegen Meta und Google, auch Apple musste sich 2020 schon mit einer Kartellklage herumschlagen.
Besonders kritisch sieht die Behörde die Doppelrolle von Amazon als Verkaufsplattform und Einzelhändler und beanstandete unter anderem, dass das Unternehmen Zugang zu nicht-öffentlichen Geschäftsdaten unabhängiger Händler, diese für seine eigenen Strategien nutze und andere Händler benachteilige. Laut den aktuellen Zugeständnissen will die Plattform diese nun nicht mehr nutzen. Damit wird dieses Verfahren voraussichtlich im Einvernehmen enden.
Amazon gibt zu, über die Buy Box und Prime eigene Angebote bevorzugt zu haben
Weitere Zusagen betreffen einen "diskriminierungsfreien" Zugang zur Teilnahme am Prime-Programm von Amazon, über das Abo-Kunden auch Artikel anderer Händler kostenlos geliefert bekommen. Prime-Händler sollen auch selbst auswählen können, mit welchem Versanddienst ihre Waren zugestellt werden.
Und in der sogenannten "Buy Box" mit hervorgehobenen Artikeln solle neben dem Gewinner der Auktion auch der zweitplatzierte Händler Platz finden, wenn sein Angebot bei Preis oder Lieferung erheblich anders ist. Das Verfahren bezüglich der Buy Box und dem Verkaufsmodell "Prime" wurde im November 2020 eröffnet. Auch hier könnte Amazon mit den getroffenen Zusagen die angedrohte Kartellbuße in Milliardenhöhe abwenden.
Nun werde bis zum 9. September die Meinung der Amazon-Rivalen zu den Zusagen eingeholt, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Danach werde man diese auswerten und darauf basierend eine Entscheidung im Herbst treffen. Amazon betonte, man sei mit "etlichen" Schlussfolgerungen der Kommission zwar weiter nicht einverstanden, habe aber konstruktiv daran gearbeitet, ihre Bedenken auszuräumen. Ob Amazon seine Zusagen auch einhält, müsste ein von der Wettbewerbsbehörde beauftragter Treuhänder überwachen. (rom mit dpa)
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