
Verbraucherschutz:
Zu lila: Milka-Hase bekommt Rüffel vom Gericht
Lila Schrift auf lila Papier: Die Zutatenliste auf dem Milka-Schmunzelhasen ist nichts für Sehgeschädigte. Das rügte das Landgericht Bremen. Mondelez muss jetzt für Abhilfe sorgen.

Foto: Verbraucherzentrale Hamburg
Die Verbraucherzentrale Hamburg nimmt gerne mal den Kampf mit den großen Konzernen auf, um sie in ihre Schranken zu weisen. Jüngstes Beispiel: der Milka-Schmunzelhase. Die Verbraucherschützer beanstandeten die nur schwer lesbare Zutatenliste auf der Milka-typisch lila verpackten Nascherei. Das Landgericht Bremen sah das ebenso und verurteilte Mondelez dazu, das zu ändern. Bis zum nächsten Osterfest muss der Schmunzelhase mit einer gut lesbaren Kennzeichnung versehen sein (Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bremen vom 28. April 2021, Az. 12 O 177/20).
"Wer wirklich herausfinden wollte, welche Zutaten im Schmunzelhasen von Milka stecken, brauchte verdammt gute Augen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die Buchstaben waren ohnehin schon winzig klein, durch den fehlenden Kontrast jedoch konnte man den Text kaum entschlüsseln". Falten in der Folie und Spiegelungen erschwerten das Erkennen der Wörter zusätzlich.
Verpflichtende Informationen auf Lebensmittelpackungen wie die Zutatenliste müssen laut Lebensmittel-Informationsverordnung "an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar" angebracht werden. "Beim Schoko-Hasen ganz in Lila ist diese klare Vorgabe zu Gunsten des Markendesigns auf der Strecke geblieben. Das geht so nicht", meint Verbraucherschützer Valet. Die Verbraucherzentrale werde prüfen, ob sich Mondelez im kommenden Jahr an das Urteil hält. Bei Zuwiderhandlung kann das Unternehmen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bestraft werden.
Offensichtlich ist es nicht der erste Fall, bei dem sich Verbraucher:innen mit der Lesbarkeit von Etiketten schwertun. Die Verbraucherzentrale Hamburg erhält dazu immer wieder Beschwerden. Wer sich melden will, kann das via www.vzhh.de/missstand-melden tun.