BGH:
Warum der Streit Kirch vs Deutsche Bank immer noch kein Ende findet
Jetzt stinkt es einmal mehr der Deutschen Bank - und sie zieht nach dem Urteil des Münchner Oberlandesgerichts pro Kirch-Erben vor den BGH.
Auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom Dezember ist kein Ende in Sicht im Rechtsstreit zwischen Deutscher Bank und den Erben des 2011 verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch. Das Geldinstitut will die Niederlage gegen Kirch nicht hinnehmen und zieht in dem Streit um Schadenersatz vor den Bundesgerichtshof (BGH). "Wir haben nach Analyse des Urteils Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt", sagt ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses. "Wir halten die Entscheidung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen für falsch." Das Oberlandesgericht München hatte die Bank am 14. Dezember zu Schadensersatz für die Pleite des Kirch-Imperiums im Jahr 2002 verurteilt. Der damalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer hatte kurz vor der Insolvenz in einem Fernsehinterview Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt. Die Bank hatte einen Zusammenhang stets bestritten.
Indes entsteht auch rund um die Urteilsbegründung des Münchner Kadis, die dem Vorgehen der Deutschen Bank zugrunde liegt, allerhand Wirbel. Wie die "FAZ" am Mittwoch berichtet, bescheinigt das Oberlandesgericht München auf 116 Seiten, dass sowohl die Deutsche Bank als auch die Kirch-Erben mehrfach im Verlauf des Verfahrens gelogen zu haben. Darin heißt es, die Aussage von Ex-Bankchef Breuer sei "nicht nachvollziehbar und ersichtlich unwahr". Oder aber die Erinnerungen von Co-Vorstandschefs Jürgen Fitschen seien "ersichtlich unrichtig". Ex-Vorstandschef Josef Ackermann habe seine unwahre Aussage zuvor mit seinen Vorstandskollegen abgesprochen, monieren die Münchner Richter. Kirchs Erben hätten indes falsche Angaben über die Justizkosten gemacht.
Das Gericht zweifelt zudem am Kern der ganzen Klage – an der Behauptung, Breuer habe seine Interview-Aussagen, die zu der Kirch-Insolvenz geführt hatten, vorher mit dem Reporter verabredet. Kirch sei schon vor Breuers unheilvollem Interview "faktisch zahlungsunfähig" gewesen, doch hätte noch die Chance auf eine Sanierung des Konzerns bestanden. Zumindest räume die Richter in der Urteilsbegründung ein, dass erst durch Breuers Äußerungen die wesentlichen Vermögenswerte der KirchGruppe sofort an Wert verloren hätten.
ps/dpa