Kirch-Pleite: Insolvenzverwalter kann um Millionen klagen
Kurt Bruder kann nun klären, ob Leo Kirch und seine Manager im Jahr 2002 noch Zahlungen veranlasst haben, als die Gesellschaft bereits insolvenzreif war. Dieses Geld fordert der Insolvenzverwalter zurück.
Die Millionenklage des Insolvenzverwalters der Kirch-Gruppe gegen den früheren Medienunternehmer Leo Kirch muss neu verhandelt werden. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss (Az.: II ZR 246/08) entschieden. Kurt Bruder, Insolvenzverwalter der Taurus-Holding, hat insgesamt 9,3 Millionen Euro von Kirch und fünf weiteren ehemaligen Managern der Mediengruppe gefordert, ist aber zunächst vor dem Landgericht München gescheitert.
Hintergrund: Leo Kirch und die anderen Beklagten waren Geschäftsführer der Taurus-Holding, der Dachgesellschaft der Kirch-Gruppe. Sie sollen im Jahr 2002 noch Zahlungen veranlasst haben, als die Gesellschaft bereits insolvenzreif war. Dieses Geld fordert der Insolvenzverwalter zurück.
In erster Instanz hatte das Landgericht München I im Jahr 2007 die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen. Wegen eines prozessualen Fehlers hob jedoch das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil auf. Der BGH bestätigte nun diese Entscheidung, so dass die Klage erneut vor dem Landgericht verhandelt werden muss.