Schleichwerbung:
Verband zieht Klage gegen Pamela Reif zurück
Wegen vermeintlicher Schleichwerbung hatte der Verband Sozialer Wettbewerb die Influencerin Pamela Reif verklagt und in den ersten Instanzen gewonnen. Nun zieht der VSW seine Klage überraschend zurück.
Weil sie Werbung und Privates auf ihrem Instagram-Kanal nicht eindeutig getrennt habe, hatte der durchaus umstrittene Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) gegen die erfolgreiche Influencerin Pamela Reif geklagt. Diese wiederum wehrte sich und legte vor Gericht und unterlag zunächst beim Karlsruher Landgericht und später beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Folge: Pamela Reif musste auf ihrem Instagram-Account Fotos mit "Tags" zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen.
Eine Revision des OLG wurde zugelassen und am 13. Januar hätte nun eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) stattfinden sollen. Dazu wird es allerdings nicht kommen, denn der VSW zog nun seine beim BGH anhängige Klage gegen die Influencerin zurück. Der Verband trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Rechtsvertreter von Pamela Reif, Partner der Kanzlei Schalast tax & law in Frankfurt a.M., Standort Stuttgart, zeigen sich erfreut. Prof. Joachim Ritter von Strobl-Albeg schreibt in einem Kommentar: "Der BGH hat in den bisher ergangenen Influencer-Urteilen (Urteile v. 09.09.2021) einen Vorrang des Medienrechts vor dem Wettbewerbsrecht angenommen. Dies haben wir bereits in den Vorinstanzen vertreten. Danach müssen nur Inhalte, für die Influencer ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten haben, als Werbung gekennzeichnet werden."
In dem Urteil vom 9.9.2021 entschied das BGH, dass Werbehinweise für Produkte in Instagram-Posts nur dann als Werbung zu kennzeichnen sind, wenn sie wirklich aus werblichen Gründen gezeigt werden und eine Gegenleistung erfolgt.