Product Placement :
Urteil: Doch nicht zu viel Hasseröder bei "ran"
Das Verwaltungsgericht Neustadt kann keine Schleichwerbung entdecken, wo Medienwächter bei Sat.1 das "Hasseröder Männercamp" beanstanden...
Das erste Gerichtsurteil zu Produktplatzierung im TV ist gefällt und besagt: Ein Product Placement im "Hasseröder Männercamp" in der Sat.1-Sendung "ran" ist zulässig. Das Verwaltungsgericht Neustadt gibt mit dem Urteil (5 K 1128/11.NW) der Klage des Münchner Privatsenders gegen die "Beanstandung" der bis dato zuständigen Medienanstalt LMK in Ludwigshafen statt.
Stein des Anstoßes ist das "Hasseröder Männercamp" im Rahmen des UEFA Europa League Finales am 18. Mai 2011 in der Fußballsendung "ran". In zwei Live-Schaltungen ins Biercamp monierten die Medienwächter vor gut einem Jahr unzulässige Produktplatzierung - also Schleichwerbung. Zwar hat der Sender den Hinweis "unterstützt durch Produktplatzierung" durchaus angebracht – doch der war zuvor der zentralen Aufsichtskommission ZAK nicht ausreichend. Im Anschluss hat die LMK dann das Ganze beanstandet. Der Medienaufsicht war die Produktpräsentation zu auffällig gewesen - und nicht genug in die Handlung eingebunden. Es fehlte den Medienwächtern schlicht die dramaturgischen Rechtfertigung für die häufige Erwähnung von Hasseröder.
Dieser Bewertung der Medienaufsicht erteilen die Richter in der nun vorliegenden Urteilsbegründung aus Neustadt eine klare Absage. Nach Auffassung des Gerichts dürften Produktplatzierungen auch dann im Sendungsverlauf deutlich wahrnehmbar sein, wenn deren Darstellung oder Nennung für sich genommen vermeidbar sei, heißt es dazu von der ProSiebenSat.1-Tochter SevenOne AdFactory, die die Werbeform eingetütet hat. Die Grenze zur unzulässigen "zu starken Herausstellung" sei dann überschritten, wenn die Produktplatzierung das allein beherrschende Element sei – heißt es weiter. "Dies ist erst anzunehmen, wenn sie die Handlung bzw. den eigentlichen Programmablauf der Sendung nicht mehr erkennen lässt", zitiert das Münchner Unternehmen den Kadi. Die Live-Schalten ins "Hasseröder Männercamp" zu einem Fußballexperten und die dortigen Markennennungen und -darstellungen fügten sich in das Konzept der Sportsendung und seien auch nicht in unvertretbarer Weise auffällig gestaltet gewesen.
Für Sabine Eckhardt, Geschäftsführerin der SevenOne AdFactory, ist mit dem Urteil ein wichtiger Schritt im jungen Segment des Product Placements getan: "Es räumt mit konservativen Positionen der Medienaufsicht auf und stärkt damit den sich entwickelnden Markt für Produktplatzierungen im TV." Um "ran" und Sat.1 muss sich keiner mehr sorgen - die Champions League läuft seit diesem Jahr beim ZDF. Die Medienwächter könnten Einspruch gegen das Urteil aus Neustadt erheben.