Derzeit besteht der Fernsehrat des ZDF, der 77 Mitglieder hat, zu 44 Prozent aus staatsnahen Vertretern. Er hat zwei so genannte Freundeskreise. Die Mitglieder teilen sich grob in einen CDU-nahen, konservativen Freundeskreis um den früheren Verteidigungsminister Franz Josef Jung und einen SPD-nahen Freundeskreis um die ehemalige Bundesfamilienministerin Christine Bergmann auf. Zu den Aufgaben des Fernsehrats gehört unter anderem die Wahl des Intendanten.

Im Verwaltungsrat, der den Intendanten überwacht, sind sechs von 14 Mitgliedern Staat und Parteien zuzurechnen. Die Begrenzung auf ein Drittel betrifft Angehörige von Parlament und Regierung, aber auch Beamte in Leitungsfunktionen und Mitglieder, die von politischen Parteien entsandt werden. Die anderen, "staatsfernen" Gremienmitglieder vertreten größtenteils gesellschaftliche Gruppen - beispielsweise Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber. Die Richter legen nun fest, dass diese Gruppen keine Parlamentarier oder hochrangige Vertreter aus Parteien oder Regierungen in die Gremien schicken dürfen. Das ruft bereits den Humor auf den Plan:

Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt. Anlass war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte Brenders Vertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte.

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.