Rechtsstreit wegen Werbeslogan :
Nettogate: Jung von Matt droht selbst mit Klage
Eine Mutter will "Dann geh' doch zu Netto" erfunden haben. Jung von Matt/Saga wehrt sich gegen die Behauptung und will jetzt selbst klagen.
Wer hat's erfunden? Der Streit um die Urheberschaft des Slogans "Dann geh' doch zu Netto" spitzt sich zu. Nachdem in der vergangenen Woche eine Anwaltskanzlei berichtet hatte, eine ihrer Mandantinnen reklamiere, den Claim mitentwickelt zu haben, schießt jetzt Jung von Matt /Saga zurück.
Nach Angaben der Kölner Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum habe die Agentur am Donnerstagnachmittag ein Ultimatum gesetzt. Die Kanzlei habe zu dem Zeitpunkt die Aufforderung erreicht, "die Behauptung, Miturheberin am Fernsehspot zu sein, nicht mehr aufrecht zu erhalten, um gerichtliche Schritte zu vermeiden". Bis zu diesem Montag 10 Uhr sollte die Behauptung zurückgezogen werden. Vergütungsansprüche würden weiterhin abgelehnt.
Die Mandantin war als Mutter einer der mitspielenden Kinder bei den Dreharbeiten zu dem Netto-Spot dabei, in der erstmals der Slogan "Dann geh doch zu Netto" zum Einsatz kam. Sie habe den Spruch mit ins Leben gerufen, sagt sie, nachdem die Dreharbeiten ins Stocken geraten waren.
Um diesen Spot geht es:
Auch von Jung von Matt gibt es mittlerweile eine Stellungnahme: Die Dame habe "Miturheberrechte an dem Fernsehspot 'Kaufladen' geltend gemacht, die ihr nach Einschätzung Jung von Matts nicht zustehen." Man habe sie deshalb darum gebeten, "auf die Behauptung angeblicher Miturheberrechte zu verzichten". Daran schließt sich an: "Können wir keine Einigung erzielen, müssen unabhängige Gerichte den Fall klären." Schließlich hatte die Mandantin ja selbst schon am 20. Dezember gerichtliche Schritte angekündigt.