
Urheberrecht:
Nestlé muss den "Incredible Burger" umtaufen
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag befand, der Name sei dem des konkurrierenden "Impossible Burgers" zu ähnlich. Der neue Name steht aber schon fest: Der vegane Klops ist jetzt "sensational".

Foto: Nestlé/YouTube
Nestlé darf seinen pflanzlichen Burger, der bisher hierzulande unter dem Dach des Labels "Garden Gourmet" als "Incredible Burger" auf dem Markt ist, nicht mehr unter diesem Namen anbieten. Das hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag nun entschieden. Die Begründung: Die Bezeichnung ähnele dem Markennamen "Impossible Burger", den das US-Start-up Impossible Foods anbietet, zu sehr – und verstoße damit gegen das Urheberrecht.
Nestlé hat nun vier Wochen Zeit, den Burger des Anstoßes zurückzuziehen. Andernfalls drohen dem internationalen Lebensmittelkonzern Strafen von 25.000 Euro für jede der zehn Nestlé-Tochtergesellschaften, die in den Gerichtsfall verwickelt sind – und das pro Tag.
Nestlé geht in Berufung
Nestlé hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen, will dem Urteil aber Folge leisten. Einen alternativen Namen für die vegane Bulette gibt es auch bereits: Alle auf Pflanzen basierenden Fleischersatzprodukte von Nestlé sollen ab jetzt den Namenszusatz "Sensational" tragen. In den USA ist der vegane Nestlé-Burger nun auch nicht mehr "incredible", sonder "awesome".
Offenbar steht auch die Markteinführung von Impossible Burger in Europa bevor. Das jetzige Urteil dürfte dem Unternehmen dabei helfen: "Wir sind dankbar dafür, dass das Gericht die Wichtigkeit unseres Warenzeichens erkennt", so Dana Wagner, Chef der Rechtsabteilung von Impossible Foods. Das jetzige Urteil schütze die Marke "vor Übergriffen durch einen mächtigen multinationalen Giganten."
Nestlé hatte die Lizenz für den Impossible Burger 2018 übernehmen wollen. Die Verhandlungen scheiterten allerdings, und der Konzern launchte daraufhin sein eigenes Veggie-Produkt.