
Negativpreis:
Mogelpackung des Jahres für Chipsletten
Mehr dran als drin: Die Chipsletten von Lorenz Bahlsen haben den Negativpreis der Verbraucherschutzzentrale Hamburg erhalten. Sie stecken in der Mogelpackung des Jahres.

Foto: Verbraucherschutzzentrale Hamburg
Es war ein Votum, das klarer nicht hätte sein können: Die Chipsletten von Lorenz Bahlsen haben im Publikumsvoting für die größte Verpackungslüge 2018 mit großem Abstand den ersten Preis geholt. Denn der Hersteller hatte den Packungsinhalt von 170 auf 100 Gramm reduziert - was einer Preiserhöhung um 70 Prozent entspricht. Dabei war die neue Packung fast gleich groß geblieben wie die alte, dafür weist sie nun aber mit Serviertray und Frischhaltefolie jetzt noch mehr Verpackungsmüll auf.
Rund 40.000 Teilnehmer hatten sich an der Online-Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg beteiligt. Über 23.000 davon stimmten für die Chipsletten.
Im April hatte der Hersteller Lorenz Bahlsen die Marke Chipsletten relauncht und ihr neben einer neuen Verpackung auch einen neuen Markenclaim verpasst, der sie vor allem in der jungen Zielgruppe stärker verankern sollte. "Zukünftig fokussiert die Marke noch stärker auf das positive Lebensgefühl von Party und Spaß", hieß es in der Mitteilung dazu. Der Claim: "Wo Crunchips ist, ist Party".
Offenbar ist den Verbrauchern aber nicht nur der neue Claim, sondern auch der geringere Inhalt aufgefallen. Jedenfalls moniert auch die Verbraucherzentrale das Vorgehen des Herstellers: "Die Chipsletten sind kein Einzelfall. Auch bei anderen Produktmarken wie den Crunchips, Saltletts Brezeln, Naturals Chips und Erdnusslocken hat Hersteller Lorenz in den vergangenen Jahren durch geringere Füllmengen versteckt die Preise erhöht."
Die Plätze des Votings im Einzelnen:
1. Platz: Chipsletten von Lorenz Snack-World
(23.279 Stimmen, 58,7 Prozent)
2. Platz: Truthahnsalami Light 1A von Dulano (Lidl)
(6.981 Stimmen, 17,6 Prozent)
3. Platz: Mini Babybel von Bel
(4.006 Stimmen, 10,1 Prozent)
4. Platz: Smarties von Nestlé
(3.450 Stimmen, 8,7 Prozent)
5. Platz: Obstwiese Rheinisches Apfelkraut von Grafschafter
(1.917 Stimmen, 4,8 Prozent)
"Rein rechtlich können wir gegen den Weniger-drin-Preis-gleich-Trick kaum etwas unternehmen. Während die Hersteller die Füllmenge reduzieren, legen die Händler laut Kartellrecht die Preise fest. Der Verbraucher zahlt die Zeche", kritisieren die Verbraucherschützer. Sie fordern die Einrichtung einer Online-Plattform, auf der veränderte Füllmengen den Käufern vorab mitgeteilt werden sollen.
Dass das auch ein sensibles Thema bei den Konsumenten ist, kann man auch daran ablesen, dass die Verbraucherzentrale 2000 Hinweise zu Mogelpackungen erhalten hat. Auch die hohe Beteiligung an der Online-Abstimmung sei ein Indiz.
Sie wollen wissen, wie man es besser macht? Innovative Verpackungsideen und Trends der Branche sind Thema beim 2. Packaging Summit am 3. und 4. April 2019 in München, zu dem W&V und Neue Verpackung einladen. Mehr zum Programm und den Referenten gibt es unter www.packagingsummit.de. Anmeldungen mit Frühbucherrabatt sind bereits möglich.