Teil-Genehmigung:
Kartellamt nickt: Funke darf Springers Zeitungen und Frauenblätter kaufen
Springer kann Zeitungen und Frauenmagazine an die Funke Mediengruppe veräußern - die Problemzonen Programmies, Vertrieb und Vermarktung prüft das Kartellamt weiter.
Teils eins des 920-Milllionen-Euro-Deals hat das Bundeskartellamt durchgewunken: Die Funke Mediengruppe darf Springers Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften kaufen. Die Übernahme von "Berliner Morgenpost", "Hamburger Abendblatt", "Bergedorfer Zeitung" und von Anzeigenblättern in Berlin sowie Hamburg haben die Bonner Wettbewerbshüter jetzt als unbedenklich eingestuft, wie die beiden Medienunternehmen mitteilen. Das gilt auch für die Frauenzeitschriften "Bild der Frau" und "Frau von heute". Nach dem vor Kurzem erfolgten Umbau im Funke-Management verantworten diese Titel künftig Manfred Braun (Ressort "Zeitschriften") und Christian Nienhaus ("Regionalmedien"). Ende Juli hatte Springer den Verkauf der Titel an Funke verkündet.
Mit diesem ersten Go des Kartellamts ist indes nur der unbedenklichste Teil des Gesamtpakets vom Kartellamt abgenickt worden. Noch drei weitere müssen die Bonner durchleuchten, nachdem die Partner im November beschlossen hatten, den ursprünglichen Antrag zur Genehmigung der Gesamttransaktion zurückzuziehen und dem Kartellamt für ein schnelleres Vorgehen vier Einzelanträge vorzulegen. Das erste - Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften – ist bereits vom Tisch. Aber Programmzeitschriften (Paket zwei), das geplante Gemeinschaftsunternehmen Vertrieb (Paket drei) sowie das Gemeinschaftsunternehmen Vermarktung (Paket vier) liegen weiter den Bonnern zur Prüfung vor - sie gelten als Problemzonen. Hier rechnen Funke und Springer nach eigenen Angaben "im nächsten Jahr" mit einer Entscheidung.
Ob und in welchem Umfang die Kartellwächter die Freigabe der drei Restbereiche absegnen – unklar. Immerhin wird die Funke Mediengruppe durch die Übernahme von Titeln wie "Hörzu" und "TV Digital" zum Dickschiff des Genres. Mitbewerberin Yvonne Bauer hat bereits kundgetan, dass sie hier nur an eine kartellrechtliche Freigabe unter Auflagen glaube. Bei den Programmzeitschriften steht auch die Frage im Raum, ob die Funke Mediengruppe nach dem Go des Kartellamts die Redaktionen in Hamburg oder in München bündeln will.