Urteil:
Käpt'n Iglo zieht den Kürzeren im Markenstreit
Seit 1985 hilft Käpt'n Iglo in Deutschland beim Fischstäbchenverkauf. Das Unternehmen will eine ähnlich maritime Werbefigur gerichtlich verbieten lassen - doch der Käpt'n muss Konkurrenz ertragen.
Käpt'n Iglo hat in einem langjährigen Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur die zweite Niederlage vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht München wies die Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers gegen eine ähnliche Werbefigur des Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost ab. Die Begründung steht noch aus. Das erste Urteil erging im Dezember 2020.
Iglo klagte mit dem Argument der Verwechslungsgefahr für die Verbraucher. Denn Appel wirbt ebenfalls mit einem bärtigen Herren vor maritimer Kulisse für seine Fischprodukte. Der Senat sieht aber offensichtlich keinen unlauteren Wettbewerb, wie sich aus der Abweisung der Klage ergibt. Schon in der Verhandlung am Vormittag machte der Vorsitzende Richter Andreas Müller deutlich, dass er die Verwechslungsgefahr für sehr gering hält. "Nach unserer vorläufigen Auffassung scheidet eine Täuschung über die betriebliche Herkunft aus." Die vorläufige Einschätzung mündete am Nachmittag in die Abweisung der Klage.
Auch wenn Verbraucher das Appel-Logo bei Betrachtung der Reklame auf dem kleinen Display ihres Mobiltelefons nicht sehen könnten, wäre das nach Einschätzung des Senats kein Schaden für Iglo: "Der Verkauf von Fischkonserven über Mobiltelefone dürfte ein völlig unüblicher Vertriebskanal sein", sagte der Richter.
Käpt'n Iglo macht in Deutschland seit 1985 Reklame, in seinem Heimatland Großbritannien als Captain Birdseye bereits seit 1966. Ein Problem für die Richter: Der Kapitän hat im Laufe der Jahrzehnte viele Verwandlungen durchgemacht, und dem Senat war unklar, welchen der zahlreichen Käpt'ns die Konkurrenz verletzt haben soll.
Denn wettbewerbsrechtlich geschützt sein könnte demnach höchstens eine konkrete Ausgestaltung, nicht aber eine allgemeine Vorstellung der Figur. "Wir haben ungefähr 500 Abbildungen von Käpt'n Iglo in der Akte" sagte der Vorsitzende Richter dazu. "Eine Nachahmung setzt voraus, dass man das Original kennt. Wir wollen wissen: Was ist das Original?"
Die von Iglo beauftragte Kanzlei nannte schließlich die frühere Verkörperung des Käpt'ns durch den britischen Schauspieler Mark Fletcher, der 2018 zum Ärger patriotischer Briten durch einen Italiener abgelöst wurde. Der Käpt'n ist mit drei "Kernmerkmalen" demnach ein weißgrau-bärtiger Mann mittleren Alters und europäischen Aussehens, der einen blauen Anzug mit weißem Rollkragen und eine blaue Seemannsmütze trägt.
Die konkurrierende Appel-Figur posiert an der Küste, trägt ebenfalls Bart und Mütze, stellt aber laut Appel keinen Seemann dar. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Appel-Figur einen "eleganten Dreiteiler" und keine Seemannskleidung trägt. "Die Person scheint sich eher in ihrer Freizeit am Strand aufzuhalten", stellte der Vorsitzende fest.
Eine vergleichende Betrachtung teilt etwa Markenexperte Karsten Kilian via Twitter.
Die von Iglo beauftragte Anwältin verwies auf eine Online-Umfrage, derzufolge der distinguierte Appel-Herr in seinem Dreiteiler tatsächlich von vielen Verbrauchern falsch identifiziert wird: "Es wird in dieser Figur immer und allein der Käpt'n Iglo gesehen. Das ist eben dieser bärtige Mann, den man kennt aus dem Fernsehen und der Werbung."
München liegt zwar fern der Nordseeküste, doch sind die Gerichte der bayerischen Landeshauptstadt unter Juristen für ihre Expertise im Wettbewerbsrecht bekannt.
Carsten Hoefer, dpa