Denn bei den Backwaren handle es sich um "verzehrfertige Nahrungsmittel, deren Rohstoffe durch den Backvorgang zum Genuss verändert worden" seien. Es entspreche "der Lebenserfahrung, dass die Gäste eines Cafés mit angeschlossener Bäckerei dort auch unbelegte Brötchen und/oder Brot und sonstige Backwaren bestellen können, etwa im Rahmen eines Frühstücks", heißt es in der Urteilsbegründung. Man könne davon ausgehen, dass die Brötchen für den "alsbaldigen Verzehr" bestimmt seien, solange es sich nicht um große Mengen handle.

Damit folgte das Gericht der Argumentation der Bäckereikette und ihrer Anwältin Elke Fürnrieder. Sie selbst bestelle sich durchaus eine nackte Breze, wenn sie mit Kollegen essen gehe.

Was es grundsätzlich zu klären gilt

Mit dem Urteil bestätigte das OLG die Entscheidung des Landgerichts München II (Az: 12 O 4218/17), doch damit ist der Streit möglicherweise noch nicht beigelegt. Das OLG ließ die Revision zum BGH zu. Denn über die Auslegung der maßgeblichen Vorschrift im Gaststättengesetz, also über die Frage, ob ein Brötchen eine zubereitete Speise ist, sei bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. Und diese Frage könne sich auch in weiteren Fällen überall in Deutschland stellen.

Die Wettbewerbszentrale hatte sich ursprünglich zum Ziel gesetzt, die Sache in Karlsruhe grundlegend und ein für alle Mal klären zu lassen. "Wir werden uns die Urteilsgründe jetzt sehr genau anschauen und dann entscheiden, ob wir zum BGH gehen", sagte Sprecher Andreas Ottofülling nach Verkündung des OLG-Urteils. Ansetzen könnte man seiner Ansicht nach bei der Definition der "größeren Menge".

Bei den Testkäufen, die der Klage zugrunde lagen, wurden aus seiner Sicht nämlich durchaus "größere Mengen" gekauft. In einem Fall waren es acht Semmeln, eine Brezel und ein kleines Brot.

W&V Online/dpa


W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.