
Gerichtsurteil:
Fitnessstudio darf zur Nutzung vermietet werden
Weil auch einige Tennishallen geöffnet haben dürfen, entschied jetzt ein Gericht, dass ein Fitnessstudio stundenweise zur individuellen Nutzung vermietet werden darf. Das verstoße nicht gegen Corona-Auflagen.

Foto: Unsplash / Victor Freitas
Sportliche Betätigung ist auch mit Einschränkungen möglich - und deswegen darf in einigen fit+-Fitnessstudios in Niedersachsen und Baden-Württemberg nun wieder trainiert werden. Allerdings mit hohen Einschränkungen: Die Studios kann man nur stundenweise mieten, und das nur privat für einzelne Mitglieder. Das entschied nun ein Gericht.
Hintergrund: Die Betreiberin eines der Studios in der Lüneburger Heide hat vom Verwaltungsgericht Hannover die Erlaubnis bekommen, ihr Studio trotz Lockdown stundenweise an einzelne Mitglieder zu vermieten. So wurde in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung des Landes bei entsprechendem Nutzungs- und Hygienekonzept nicht vorliegt. Auch einige fit+ Studios in Baden-Württemberg sind auf diese Weise bereits für Sportler zugänglich. Denn: Die niedersächsische Corona-Verordnung erlaubt den Betrieb von Einrichtungen des Individualsports, wie etwa Tennishallen. Sogar die parallele Nutzung mehrerer Spielfelder sei dabei erlaubt - vor diesem Hintergrund gebe es keine sachliche Rechtfertigung, die Vermietung des Studios zu verbieten, erklärte das Verwaltungsgericht. Da sich bei der Lösung der Betreiberin nicht mehrere Personen auf begrenztem Raum gleichzeitig sportlich betätigen, werde das Infektionsrisiko dadurch umgangen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Gründer Björn Krämer hofft, dass mit dieser Entscheidung ein Stein für Fitness und Gesundheit ins Rollen gekommen sei. In keinem einzigen der 120 Studios habe es bislang einen Corona-Fall gegeben.