Die Koelnmesse interpretiert die juristische Sachlage allerdings komplett anders. Christoph Werner, Vice President der Koelnmesse und Mitglied des neu formierten Dmexco-Boards, erklärt auf Anfrage von W&V: "der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts hat keine unmittelbare Auswirkung auf das Verfahren". Das Gericht hat inzwischen beide Parteien zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dort "haben wir unsere Sichtweise dargelegt", sagt Werner. "Das Verfahren läuft weiter und die Koelnmesse ist weiter zuversichtlich, dass die Berufung Erfolg hat.“

Die Koelnmesse hatte den langjährigen Chefs von Europas größter Digitalmesse im November 2017 überraschend fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Muche und Schneider sollen gegen ein Konkurrenzverbot in ihrem Vertrag verstoßen haben, weil sie sich mit ihrer Firma KDME an der Schweizer Digitalkonferenz D-Puls beteiligt hatten. Diese Argumentation wiesen bereits die Richter am Kölner Landesgericht zurück.

Muche und Schneider fordern Schadensersatz in Millionenhöhe

Für die Koelnmesse könnte die sich abzeichnende Niederlage im Dmexco-Streit ziemlich teuer werden. Denn Muche und Schneider haben ihrerseits Anfang des Jahres ihren früheren Partner auf die Zahlung ausstehender Honorare und Schadensersatz verklagt – inklusive einer Gewinnbeteiligung an der kommenden Dmexco, die im September stattfindet.

Bei der Klage dürfte es um einen höheren Millionen-Euro-Betrag gehen. Muche und Schneider sprechen in einer Erklärung von „erheblichen Honorarzahlungen“. Da mit dem aktuellen Richterspruch „der angeblichen Vertragsverletzung, mit der die Kündigung der Koelnmesse aus heiterem Himmel begründet wurde, jeglicher Boden entzogen wurde, wird die Koelnmesse auch unseren Schaden ersetzen müssen“, heißt es in der Mitteilung der beiden KDME-Chefs.

Auch in diesem Punkt sieht die Koelnmesse die Dinge erwartungsgemäß vollkommen anders. Es gebe "keine Grundlage für Schadensersatzansprüche" sagt Dmexco-Manager Werner. „In dem Verfahren vor dem OLG Köln geht es nicht um die Frage, ob die Kündigung wirksam ist. Daher entscheidet das OLG auch nicht über diese Rechtsfrage."

Muche und Schneider wollen "neue Projekte in Angriff nehmen"

Nach dem jüngsten Gerichts-Beschluss sehen Muche und Schneider dagegen nun auch keine Hindernisse mehr, wieder ins Geschäftsleben einzusteigen. „Wir freuen uns sehr, dass uns das OLG mit der Ablehnung des Berufungsantrages der Koelnmesse in allen Punkten bestätigt hat – und uns ermöglicht, neue Projekte in Angriff zu nehmen und beratend tätig sein zu können“, lassen sich Muche und Schneider zitieren. Erlaubt wären ihnen ab sofort „sämtliche Tätigkeiten, u.a. von Konkurrenzveranstaltungen außerhalb der EU“, außerdem „Beratungsleistungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen, die nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur Dmexco stehen, also keine Ausstellermessen sind, auch innerhalb der EU“.


Autor: Thomas Nötting

ist Leitender Redakteur bei W&V. Er schreibt vor allem über die Themen Medienwirtschaft, Media und Digitalisierung.