Berufungsklage von Koelnmesse:
Dmexco-Streit: Wichtiger Etappensieg für Muche und Schneider
Im juristischen Nachspiel um ihre Kündigung haben die ehemaligen Dmexco-Manager Christian Muche und Frank Schneider einen möglicherweise vorentscheidenden Sieg vor Gericht errungen. Für die Koelnmesse könnte das teuer werden.
Die ehemaligen Dmexco-Chefs Christian Muche und Frank Schneider haben im juristischen Streit um ihre Kündigung einen wichtigen Sieg gegen ihren ehemaligen Auftraggeber Koelnmesse errungen. Wie das Oberlandesgericht Köln gegenüber W&V bestätigt, folgte das Gericht in einem so genannten Hinweisbeschluss weitgehend den Argumenten der beiden entlassenen Messe-Manager.
In dem Beschluss vom 9. Mai 2018 machten die Richter deutlich, dass sie die Berufungsklage der Koelnmesse gegen Muche und Schneider wohl ablehnen werden. Sie bestätigen damit ein Urteil des Landgerichts Köln vom Januar. Dort hatte das ehemalige Dmexco-Duo bereits einen ersten Etappensieg errungen. Die Richter erklärten damals die Kündigung der beiden Dmexco-Macher für unzulässig und hoben eine einstweilige Verfügung der Koelnmesse gegen Muche und Schneider wieder auf. Die Veranstalterin der Digitalmesse Dmexco ging daraufhin in Berufung.
Koelnmesse bleibt "weiter zuversichtlich"
De jure läuft das Verfahren zwar noch. Vieles spricht aber dafür, dass Muche und Schneider mit dem aktuellen Richterspruch de fakto einen vorentscheidenden Etappensieg errungen haben. In einem so genannten Hinweisbeschluss klären die Richter die Kontrahenten über die Erfolgsaussichten der Klage auf. Und in diesem Fall heißt das: die Aussichten von Koelnmesse, das Verfahren noch zu gewinnen, sind gering, wie ein Gerichtssprecher gegenüber W&V bestätigt. Ein Urteil des Oberlandesgerichts könnte die Messefirma auch nicht mehr anfechten. Entscheidet das Oberlandesgericht so wie im Hinweisbeschluss, hätten Muche und Schneider den Prozess in letzter Instanz gewonnen.
Die Koelnmesse interpretiert die juristische Sachlage allerdings komplett anders. Christoph Werner, Vice President der Koelnmesse und Mitglied des neu formierten Dmexco-Boards, erklärt auf Anfrage von W&V: "der Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts hat keine unmittelbare Auswirkung auf das Verfahren". Das Gericht hat inzwischen beide Parteien zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dort "haben wir unsere Sichtweise dargelegt", sagt Werner. "Das Verfahren läuft weiter und die Koelnmesse ist weiter zuversichtlich, dass die Berufung Erfolg hat.“
Die Koelnmesse hatte den langjährigen Chefs von Europas größter Digitalmesse im November 2017 überraschend fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Muche und Schneider sollen gegen ein Konkurrenzverbot in ihrem Vertrag verstoßen haben, weil sie sich mit ihrer Firma KDME an der Schweizer Digitalkonferenz D-Puls beteiligt hatten. Diese Argumentation wiesen bereits die Richter am Kölner Landesgericht zurück.
Muche und Schneider fordern Schadensersatz in Millionenhöhe
Für die Koelnmesse könnte die sich abzeichnende Niederlage im Dmexco-Streit ziemlich teuer werden. Denn Muche und Schneider haben ihrerseits Anfang des Jahres ihren früheren Partner auf die Zahlung ausstehender Honorare und Schadensersatz verklagt – inklusive einer Gewinnbeteiligung an der kommenden Dmexco, die im September stattfindet.
Bei der Klage dürfte es um einen höheren Millionen-Euro-Betrag gehen. Muche und Schneider sprechen in einer Erklärung von „erheblichen Honorarzahlungen“. Da mit dem aktuellen Richterspruch „der angeblichen Vertragsverletzung, mit der die Kündigung der Koelnmesse aus heiterem Himmel begründet wurde, jeglicher Boden entzogen wurde, wird die Koelnmesse auch unseren Schaden ersetzen müssen“, heißt es in der Mitteilung der beiden KDME-Chefs.
Auch in diesem Punkt sieht die Koelnmesse die Dinge erwartungsgemäß vollkommen anders. Es gebe "keine Grundlage für Schadensersatzansprüche" sagt Dmexco-Manager Werner. „In dem Verfahren vor dem OLG Köln geht es nicht um die Frage, ob die Kündigung wirksam ist. Daher entscheidet das OLG auch nicht über diese Rechtsfrage."
Muche und Schneider wollen "neue Projekte in Angriff nehmen"
Nach dem jüngsten Gerichts-Beschluss sehen Muche und Schneider dagegen nun auch keine Hindernisse mehr, wieder ins Geschäftsleben einzusteigen. „Wir freuen uns sehr, dass uns das OLG mit der Ablehnung des Berufungsantrages der Koelnmesse in allen Punkten bestätigt hat – und uns ermöglicht, neue Projekte in Angriff zu nehmen und beratend tätig sein zu können“, lassen sich Muche und Schneider zitieren. Erlaubt wären ihnen ab sofort „sämtliche Tätigkeiten, u.a. von Konkurrenzveranstaltungen außerhalb der EU“, außerdem „Beratungsleistungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen, die nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur Dmexco stehen, also keine Ausstellermessen sind, auch innerhalb der EU“.