Übrigens: In ihrer Klage berufen sich die privaten Radiosender unter anderem auf die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags: "Der Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Programms gegen ein in analoger Technik verbreiteten Programms ist nicht zulässig" bzw. "Die analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme ist unzulässig." (§§ elf c Absatz 2, 19, 33 Rundfunkstaatsvertrag) – diese Regelungen führen die Kläger an. Der BR habe sich zuletzt darauf gestützt, dass es in dem jüngeren Bayerischen Rundfunkgesetz "BayRG" eine anderslautende Regelung gibt, die entgegen dem Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrags einen solchen Frequenzwechsel legitimieren solle.

Der BR will mit dem UKW-Angebot von Puls einen "drohenden Generationenabriss" verhindern. Vier der fünf UKW-Programme erreichten bislang nur ein Publikum, das älter als 50 Jahre sei. Einzig die Popwelle Bayern drei habe Hörer, die durchschnittlich 43 Jahre alt seien. Puls zielt hingegen auf die 14 bis 29 Jahre alten Hörer.

Apropos Jugendangebote: Das Konzept für die neue ARD/ZDF-Offerte im Internet soll spätestens bis zum Sommer stehen und 2016 starten. Das hatte schon der zuständige SWR in einem Konzept erläutert. Die Startpläne konkretisieren sich jetzt.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.