
Urteil zum Printvertrieb:
BGH bestätigt Grosso-System – Bauer rügt "Fehlentscheidung"
Der Bauer-Verlag ist mit seinem Vorstoß, den Pressevertrieb zu ändern, gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat die Klage gegen den Pressegrosso abgewiesen - doch der Verlag kämpft weiter.
Die Bauer Media Group ist mit ihrem Vorstoß, den deutschen Pressevertrieb zu ändern, gescheitert. Im Prozess um die Vertriebsstrukturen von Zeitschriften und Zeitungen haben die Pressegrossisten beim Bundesgerichtshof einen Sieg errungen. Das Karlsruher Gericht wies die Klage des Verlages ("TV Movie", "Bravo") ab (Az.: KZR 17/14).
Die Hamburger sind mit dem Verfahren durch alle Instanzen gegangen und erklären nun - in Person von Konzerngeschäftsleiter Andreas Schoo: "Wir sehen das Urteil als eine Fehlentscheidung an und werden Konsequenzen in den nächsten Tagen prüfen."
Hintergrund: Der Verlag hatte geklagt, weil der Bundesverband die Verhandlungen mit den Verlagen für nahezu alle Grossisten führt. Bauer wollte die zentrale Verhandlungsmacht des Verbandes kippen, um auch mit einzelnen Grossisten die Bedingungen aushandeln zu können. Durch die zentralen Verhandlungen gelten zwischen Verlagen und Grossisten einheitliche Preise und Konditionen. Auch untereinander machen sich die Zwischenhändler kaum Konkurrenz, da ihre Liefergebiete abgesteckt sind.
Diese besondere Art von Kartell ist ausnahmsweise gesetzlich erlaubt, um Meinungsvielfalt und Pressefreiheit zu erhalten. Die Befürchtung ist, dass die Grossisten anderenfalls unrentable Verkaufsstellen wie Kioske oder Bäckereien im ländlichen Raum kaum mehr beliefern und dass auch kleinere Verlage ihre Produkte nicht mehr so gut verkaufen können. Zeitungen und Zeitschriften sollen aber in Deutschland überall und zum gleichen Preis erhältlich sein.
Der BGH bezeichnete diese Einschätzung nun als "plausibel". Es liege nicht fern, dass Verlage mit großer Marktmacht bei einem Wegfall der zentralen Verhandlungen bessere Preise durchsetzen könnten und die Vertriebskosten für die kleineren Verlage dadurch stiegen, hieß es. Auch die Gebietsmonopole der Grossisten bestätigten die obersten Kartellrichter zum Schutz der kleinen Verlage sowie der unrentablen Verkaufsstellen. Es könnten sich ansonsten schlechtere Konditionen für sie ergeben, so "dass der Vertrieb von Nischenprodukten oder die Belieferung unrentabler Verkaufspunkte längerfristig gefährdet wird".
Die Richter hoben daher die voran gegangenen Urteile der Vorinstanzen auf und wiesen die Klage von Bauer Media ab. Diese hatten dem Verlag recht gegeben. Dagegen hatte der Bundesverband Revision in Karlsruhe eingelegt. Grosso-Präsident Frank Nolte begrüßte die Entscheidung naturgemäß: "Das Urteil ist ein Meilenstein für unsere bunte deutsche Medienlandschaft." Es sichere den freien Marktzutritt für alle Verlage zu vergleichbaren Bedingungen. Mit dem Abschluss des Verfahrens sei nun wieder Rechtssicherheit für alle Partner geschaffen.
ps/dpa