Lösung für Streit mit Verlegern:
ARD und ZDF sollen sich online auf Audio und Video beschränken
Öffentlich-Rechtliche und Verleger streiten seit Jahren in der Frage, was ARD und ZDF im Netz dürfen. Eine Lösung bietet der neue Telemedien-Staatsvertrag.
Die öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet sollen sich künftig deutlich von denen der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage unterscheiden: ARD und ZDF müssen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen. Das sieht der neue Telemedien-Staatsvertrag für den Rundfunk vor, auf den sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin geeinigt haben.
Für einen jahrelangen Streit zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern könnte damit eine Lösung gefunden sein. Zeitungs- und Zeitschriftenverleger hatten immer wieder kritisiert, das Textangebot der beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Apps und auf ihren Webseiten sei zu umfangreich und wettbewerbsverzerrend.
In Zweifelsfällen soll künftig eine gemeinsame Schlichtungsstelle der Rundfunkanstalten und Verlage entscheiden, heißt es weiter.
Zugeständnisse an ARD und ZDF
Im Gegenzug beschlossen die Landesväter, die Sieben-Tage-Regel bei den Mediatheken aufzugeben. Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen können damit länger als bisher abgerufen werden.
Damit soll einem veränderten Fernsehverhalten Rechnung getragen werden. Zuschauer können Sendungen künftig einfacher als bisher unabhängig vom Ausstrahlungszeitpunkt ansehen und zum Beispiel auch mehrere Folgen einer Serie hintereinander.
Die Forderung nach einer Abschaffung der Sieben-Tage-Regel war seit Langem ein Anliegen von ARD und ZDF. Dafür sollen sie nun künftig weniger textlastig im Netz arbeiten.
BR-Intendant Ulrich Wilhelm, zurzeit ARD-Vorsitzender, hebt nach der Entscheidung hervor: "Wir haben die Möglichkeit, unser Mediatheken-Angebot zu verbessern, insbesondere durch europäische Lizenzproduktionen zu ergänzen und die Verweildauern zu verlängern." Text werde weiter zulässig sein.
Wie Mitbewerber reagieren
Springer-CEO Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), kommentiert das Ergebnis so: "Die jahrelange Debatte hat sich gelohnt. Mit der Einigung ist eine gute Voraussetzung geschaffen worden, um das duale Mediensystem in Deutschland zu stabilisieren. Es gibt heute nur Gewinner."
Die Privatsender – unmittelbare Mitbewerber von ARD und ZDF – sehen das Ganze etwas distanzierter. n-tv-Chef Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des Privatfunkverbands Vaunet (zuvor: VPRT) sieht die Öffnung der Mediatheken und damit die Liberalisierung des Telemedienauftrags "sehr kritisch, da er weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation seiner Mitgliedsunternehmen" habe.
Der Berliner Verband will sich nun mit der Frage beschäftigen, ob dieser Vorschlag auch europarechtlich trägt. Demmel: "Für die weitere Gestaltung der dualen Medienordnung u. a. mit Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert der Vaunet eine Strukturkommission unter Beteiligung aller Marktteilnehmer, auch der privaten Rundfunkanbieter. Nur wenn die private Seite an den Tisch geholt wird, lässt sich das Gleichgewicht im dualen System erhalten."
NDR streitet weiter
Ungeachtet des neuen Telemedien-Staatsvertrags mit Regelungen zu den Online-Angeboten von ARD und ZDF will der NDR ein Urteil zu seiner "Tagesschau"-App in der Form des Jahres 2011 überprüfen lassen. Der NDR halte aus grundsätzlichen Erwägungen an einer Verfassungsbeschwerde fest, sagte ein Sprecher. Das Bundesverfassungsgericht habe aber noch nicht darüber befunden, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annehme.
ps/dpa