Die Forderung nach einer Abschaffung der Sieben-Tage-Regel war seit Langem ein Anliegen von ARD und ZDF. Dafür sollen sie nun künftig weniger textlastig im Netz arbeiten.

BR-Intendant Ulrich Wilhelm, zurzeit ARD-Vorsitzender, hebt nach der Entscheidung hervor: "Wir haben die Möglichkeit, unser Mediatheken-Angebot zu verbessern, insbesondere durch europäische Lizenzproduktionen zu ergänzen und die Verweildauern zu verlängern." Text werde weiter zulässig sein.

Wie Mitbewerber reagieren

Springer-CEO Mathias Döpfner, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), kommentiert das Ergebnis so: "Die jahrelange Debatte hat sich gelohnt. Mit der Einigung ist eine gute Voraussetzung geschaffen worden, um das duale Mediensystem in Deutschland zu stabilisieren. Es gibt heute nur Gewinner."

Die Privatsender – unmittelbare Mitbewerber von ARD und ZDF – sehen das Ganze etwas distanzierter. n-tv-Chef Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des Privatfunkverbands Vaunet (zuvor: VPRT)  sieht die Öffnung der Mediatheken und damit die Liberalisierung des Telemedienauftrags "sehr kritisch, da er weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation seiner Mitgliedsunternehmen" habe.

Der Berliner Verband will sich nun mit der Frage beschäftigen, ob dieser Vorschlag auch europarechtlich trägt. Demmel: "Für die weitere Gestaltung der dualen Medienordnung u. a. mit Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert der Vaunet eine Strukturkommission unter Beteiligung aller Marktteilnehmer, auch der privaten Rundfunkanbieter. Nur wenn die private Seite an den Tisch geholt wird, lässt sich das Gleichgewicht im dualen System erhalten."

NDR streitet weiter

Ungeachtet des neuen Telemedien-Staatsvertrags mit Regelungen zu den Online-Angeboten von ARD und ZDF will der NDR ein Urteil zu seiner "Tagesschau"-App in der Form des Jahres 2011 überprüfen lassen. Der NDR halte aus grundsätzlichen Erwägungen an einer Verfassungsbeschwerde fest, sagte ein Sprecher. Das Bundesverfassungsgericht habe aber noch nicht darüber befunden, ob es die Beschwerde zur Entscheidung annehme. 

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.