Die Frage ist, ob die Nutzer die Einwilligung überhaupt erteilen, wenn sie auf Webseiten jeder Datenverarbeitung separat zustimmen müssen.

Stimmt. Sie stimmen entweder blind zu oder eben zumeist eher gar nicht mehr – nur noch abhängig von der Frage, ob sie einen Dienst kennen oder nicht. Mechanismen wie Datensparsamkeit oder Schutzmaßnahmen wie die Pseudonymisierung werden überhaupt nicht abgebildet.

Dabei muss es doch viel sinnvoller erscheinen, typische Regelverarbeitungen in Apps oder auf Web-Seiten, die mit technischen Schutzmaßnahmen arbeiten, gesetzlich zu fördern. Da waren wir mit unserem Telemediengesetz schon einmal weiter.

Was erwarten Sie vom Gesetzgeber?

Die E-Privacy-Verordnung wird nur dann sinnvoll umsetzbar sein, wenn sich die Gesetzgebung davon distanziert, unrealistische Legal-Ausnahmen zu formulieren und ansonsten jede Form der Datenverarbeitung auf Einwilligungsbasis regeln zu wollen. Ebenso müssen die Probleme rund um das Verbot der Kopplung von Einverständnis und Ausspielen des Contents, sowie die Softwarekontrolle gelöst werden.

Zumindest bei Letzterem scheint die österreichische Ratspräsidentschaft unsere Argumente verstanden zu haben.

Gibt es noch Einfluss-Möglichkeiten für die digitale Industrie?

Viele der problematischen Aspekte rund um das Thema Einwilligung haben einige politische Entscheider noch immer nicht in Gänze erfasst. Es fehlt hier nicht selten das Verständnis zu den Prinzipien und Funktionsweisen digitaler Dienste. Hier ist die Politik darauf angewiesen, sich dazu Impulse aus der Wirtschaft zu holen, die wir gerne geben, um eine für alle Seiten vernünftige Lösung zu entwickeln.

Der BVDW ist seit Beginn in das Verfahren zur E-Privacy-Verordnung involviert und bringt seine Expertise mit ein. Unsere Verantwortung besteht vor allem darin, Bedürfnisse und auch Bedenken der Digitalbranche dort zu repräsentieren. Hier geht es ums Überzeugen durch das Vermitteln von Fakten und das Formulieren rechtsklarer Positionen, nicht um blinde Beeinflussung.

Der dritte Teil der Serie Daten-Management in der aktuellen Ausgabe von W&V (40/2018) beschreibt den Status Quo der aktuellen Datenschutz-Gesetzgebung der EU und zeigt die Auswirkungen auf das Thema Daten-Management. Hier gibt's die Serie zum Bestellen.


Autor: Raoul Fischer

Raoul Fischer ist Autor der W&V und in Frankfurt am Main beheimatet. Der Fachjournalist beobachtet die Entwicklungen im digitalen Markt und schreibt für W&V auch Beiträge zum Thema Employer Branding.