Etappensieg: Videoportal Sevenload haftet nicht für Nutzerinhalte
Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein Urteil gefällt, das bei Videoportalen und Rechteinhabern aufmerksam gelesen werden wird: Sevenload haftet nicht für Rechtsverletzungen der Nutzer.
Etappensieg für Sevenload, den auch andere Videoportale erfreut zur Kenntnis nehmen werden: Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Plattform nicht für von Nutzern begangene Urheberrechtsverletzungen haftet. Damit hat das OLG die einstweilige Verfügung der Vorinstanz aufgehoben. Da die nutzergenerierten Inhalte nicht redaktionell überprüft würden, mache sich Sevenload diese nicht zu Eigen. Dementsprechend hafte die Plattform nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer. Die Löschung der Inhalte nach Beanstandung ist dementsprechend ausreichend. Dem nun unterlegenen Musikverlag steht noch der Gang ins Hauptsacheverfahren offen.
Sevenload-CEO Axel Schmiegelow begrüßt das Urteil, setzt aber auf Kooperation mit den Rechteinhabern: "Als Plattformbetreiber betrachten wir uns als Partner der Content-Rechteinhaber und stehen dafür ein, dass Musikrechte in Audio und Video auf Basis eines fairen Erlösbeteiligungsmodells entsprechend ihres Beitrags zur Wertschöpfung vergütet werden.“
Das "Tauziehen" zwischen Verwertungsgesellschaften, Verlagen und Labels ziehe sich nun schon fünf Jahre hin und verhindere nur, dass die Musikbranche vom Streaming-Markt profitiere. "Es ist an der Zeit, dass die Musikindustrie gemeinsam mit den Plattformbetreibern eine faire Lösung für die gesamte Branche erarbeitet", fordert Schmiegelow.
Die Entscheidung ist auch ein Signal für andere Streitigkeiten zwischen Videoportalen und Rechteinhabern sowie Verwertern. In Deutschland, aber auch in anderen Ländern beschäftigt die Haftungsfrage der Portale zahlreiche Gerichte.