Google-Managerin Sabine Frank sagte in der Anhörung, Youtube teile das Interesse von Rechteinhabern, jegliche Urheberrechtsverletzungen auf der Plattform zu unterbinden. Dafür bestehe aber bereits ein System zum Lizenzmanagement (ContentID), mit dem Rechteinhaber zusätzliche Einnahmen erzielen könnten. Zwar verstehe Google das Ziel des Gesetzesentwurfs, Autoren und Urheber von Inhalten direkt zu bezahlen. Man befürchte jedoch, dass der vorgeschlagene Prozess eine schnelle und angemessene Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber eher erschweren würde.

Frank kritisierte auch, dass nach dem Entwurf selbst Zitate und Parodien vergütungspflichtig sein sollen. "Das ist unvereinbar mit Europa- und Verfassungsrecht und greift auf nicht akzeptable Weise in Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ein."

Uploads geschützter Inhalte 

Für Ärger in der Medien-, Film- und Musikbranche hatte in den vergangenen Monaten immer wieder ein Passus gesorgt, mit dem das Hochladen kleiner Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Werken auf Internetplattformen erlaubt sein soll, die Urheber sollen dafür einen Ausgleich bekommen. Gegner betonen, dass die EU solch einen Passus in ihrer Richtlinie so nicht vorsehe. Der Verein Gesellschaft der Freiheitsrechte bemängelte wiederum, dass die Bundesregierung nach der massiven Kritik aus der Branche die jeweilige Größe der erlaubten Ausschnitte für das Hochladen herabgesetzt habe.
Der Geschäftsführer der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, Eduard Hüffer, kritisierte als Vertreter der lokalen und regionalen Presse zu dem Passus unter anderem: "Pressefotos werden im Grunde komplett freigegeben. Erlösmöglichkeiten werden dadurch für diese Rechte massiv beeinträchtigt."
Im März hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei der ersten Lesung zu der Reform im Bundestag von einer großen Herausforderung gesprochen: Freiheit der Kommunikation im Netz zu erhalten und gleichzeitig Kreative wie Kreativwirtschaft besser an der Wertschöpfung im digitalen Raum zu beteiligen. "Große Upload-Plattformen wie Youtube und Facebook sind künftig für alle Inhalte verantwortlich urheberrechtlich, die sie zugänglich machen", sagte Lambrecht. Mit Blick auf die Nutzer fügte sie zugleich hinzu, neue Pflichten der Plattformen dürften nicht dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte blockiert werden. 

Bitkom äußerst sich kritisch

"Die Urheberrechtsreform ist ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Nicht nur, weil faktisch Uploadfilter geschaffen werden und die Betreiber von bestimmten Online-Plattformen mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt werden – sondern auch, weil die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden technisch schlicht nicht umsetzbar sind. Nutzern von Plattformen und sozialen Netzwerken wird es künftig zudem unangemessen schwer gemacht, rechtssicher Schnipsel von Videos, Zitate oder Memes hochzuladen und zu teilen: Bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei sollen als Grenzen einer geringfügigen Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt sein. Diese Werte sind aber deutlich zu gering bemessen, um urheberrechtliche Relevanz bewerten zu können. So wird riskiert, dass Inhalte mit einer Länge von mehr als 15 Sekunden blockiert werden, obwohl sie eigentlich legal sind. 15 Sekunden bzw. 160 Zeichen sind eine weltfremde Begrenzung, die schlussendlich mehr schadet als nützt und dem Grundgedanken des freien Internet diametral gegenübersteht."
Schwer wiege auch, dass die Plattformen und sozialen Netzwerke künftig in eine Art Richterrolle gedrängt werden: Im Falle einer Urheberrechtsbeschwerde haben sie lediglich 7 Tage Zeit zu entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Diese Vorgabe sei völlig utopisch, da selbst Richter für solche Entscheidungen viele Monate benötigen. Es müsse außerdem klargestellt werden, dass der Anbieter auch nach diesen 7 Tagen nicht für eventuelle "Fehlentscheidungen" haftbar gemacht werden kann - dies würde für die Anbieter, die in gewisser Weise als Richter fungieren sollen und ein solches Haftungsrisiko nicht tragen können, die falschen Anreize setzen.
Dehmel: "Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Projekte der letzten Jahre. Sie enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt." (dpa/st)


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Autor: W&V Redaktion

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