EU:
Der Kampf ist vorbei: EU-Urheberrecht endgültig beschlossen
Die Reform des Urheberrechts kommt - allen Protesten zum Trotz. Nach der Zustimmung des Europaparlaments legten die EU-Staaten jetzt nach. Ausschlaggebend war auch die Haltung der Bundesregierung.
Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu. Auch die deutsche Bundesregierung votierte mit Ja. Damit ist der Weg für die Reform nun frei. Zuvor hatte bereits das Europaparlament zugestimmt. Ein Beschluss, der zu starken Reaktionen - von Befürwortern wie Gegnern - geführt hat. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Nachdem es vor allem in Deutschland heftigen Protest gegen Teile der Reform gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, Upload-Filter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Bis zum Sonntagabend arbeiteten mehrere Ministerien an einer Zusatzerklärung für die Abstimmung, in der dieses Ziel festgehalten wird.
Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt. Die Zustimmung der EU-Staaten vom Montag ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Im Februar hatten die Länder der Reform schon einmal zugestimmt.
Hätte Deutschland sich am Montag enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.
Was Deutschland jetzt plant
Die deutsche Bundesregierung hat klar gestellt, dass die Reform des EU-Urheberrechts möglichst ohne den Einsatz von Uploadfiltern umgesetzt werden soll. "Ziel muss sein, dass Instrument "Uploadfilter" weitgehend unnötig zu machen", heißt es in einer Erklärung, die eine deutsche Vertreterin bei der entscheidenden Abstimmung der EU-Staaten am Montag in Luxemburg vortrug. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren.
Insgesamt sei die Reform jedoch dringend notwendig, sagte die deutsche Vertreterin weiter. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass eine einheitliche Umsetzung vereinbart werde, denn eine fragmentarische Umsetzung "wäre mit den Prinzipien eines Digitalen Binnenmarkts nicht zu vereinbaren". Man bedaure, dass es nicht gelungen sei, ein Konzept zu finden, "das in der Breite alle überzeugt".
In der deutschen Erklärung, an der mehrere Ministerien bis Sonntagabend gearbeitet hatten, heißt es nun: "Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen." Sollte es bei der Umsetzung doch zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit kommen, werde Deutschland auf Korrekturen der Richtlinie dringen.
Zudem macht Berlin klar, dass die fraglichen Regeln ihrer Ansicht nach auf marktmächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook Anwendung finden. Dienste wie Wikipedia, Blogs, Foren oder Software-Plattformen gehörten nicht dazu.
Der Kampf und seine Vorgeschichte
Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heißt, war vor allem in Deutschland groß. Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.
Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt.
dpa