Gesetzentwurf:
Bundesregierung beschließt Urheberrechtsreform
Die Bundesregierung will das Urheberrecht mit der größten Reform seit zwei Jahrzehnten an die digitale Welt mit Internetplattformen anpassen. Das schwarz-rote Kabinett hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen.
Die Urheberrechts-Reform soll das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internet-Plattformen und Nutzern festlegen, etwa beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten. Das Vorhaben ist bei Vertretern vieler Seiten in Einzelpunkten umstritten, Medien- und Musikbranche etwa sehen Schlupflöcher, die Rechteinhaber benachteiligen könnten.
Das schwarz-rote Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Nun müssen sich Bundestag und Bundesrat damit befassen. Bis Juni muss Deutschland bereits verabschiedete entsprechende EU-Richtlinien in nationales Recht übertragen haben.
Die Reform soll das rechtliche Verhältnis zwischen Urhebern, Internet-Plattformen und Nutzern festlegen, etwa beim Hochladen von urheberrechtlich geschützten Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten. Das Vorhaben ist bei Vertretern vieler Seiten in Einzelpunkten umstritten, Medien- und Musikbranche etwa sehen Schlupflöcher, die Rechteinhaber benachteiligen könnten.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte nach dem Beschluss: "Unser Entwurf sieht einen fairen Interessenausgleich vor, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren werden."
So reagierte die Kreativ-Branche auf den Beschluss:
Annette Kümmel, Vorstandsvorsitzende des Vaunet:
"Die Kultur- und Kreativwirtschaft hat mehrfach und in breitem Schulterschluss den geplanten deutschen Sonderweg des BMJV kritisiert, der weit über die europäische DSM-Richtlinie hinausschießt. Die vorgesehenen Verschärfungen des Urhebervertragsrechts und die Einführung eines Direktvergütungsanspruchs würden die Sender sowie Unternehmen der Kreativbranche wirtschaftlich schwer belasten. Die DSM-Richtlinie lässt sektorspezifische Bereichsausnahmen zu und erkennt damit die nationalen Besonderheiten der Märkte an. Diese Gestaltungsspielräume muss der Gesetzgeber nutzen – zum Schutz unserer Kreativwirtschaft, zur Stärkung unseres Medien- und Produktionsstandortes und zur Schaffung eines Level-Playing-Field gegenüber den digitalen Gatekeepern."
eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme:
"Die auch im jüngsten Gesetzentwurf getroffenen Neuregelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger führen in Verbindung mit den zusätzlich geplanten Uploadfiltern zu einem tiefen Einschnitt in die Meinungsfreiheit und lähmen die Entwicklung von neuen sowie innovativen Plattformen in ganz Europa. Wird das EU-Urheberrecht in dieser Form umgesetzt, sind langwierige Rechtsstreitigkeiten unausweichlich. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Rechte von Kreativen und Verlagen an ihren Texten zu respektieren sind, aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Während für Verlage nur vage Bestimmungen gelten, werden Plattformen-Betreibern ein immenser Mehraufwand und erhebliche Zusatzkosten für die Lizenzgebühren auferlegt. Die Sichtbarkeit und Vielfalt, die Plattformen für die Inhalte von Kreativen im Netz schaffen, wird damit jedenfalls nicht gegengerechnet."
Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ):
"Die EU-Urheberrechtsrichtlinie gibt den Mitgliedsstaaten einen besseren Schutz der Urheber und Rechteinhaber gegenüber den Megaplattformen vor. Das muss auch Maxime der weiteren Umsetzung in Deutschland bleiben", hieß es dazu von den Verbänden. Der Regierungsentwurf sehe unter anderem ein Leistungsschutzrecht für journalistische Produkte vor. Dies sei ein Schlüssel, um die Ausbeutung journalistischer Inhalte durch kommerzielle Plattformen künftig einzudämmen. Darüber hinaus gelte es im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass dem Journalismus in der digitalen Ära nicht durch zu weiche Vorgaben für die Haftung der großen Plattformen durch die Hintertür wichtige Erlöse entzogen würden. Der Beschluss dürfe keinesfalls hinter den europäischen Vorgaben zurückbleiben. "Wir vertrauen darauf, dass der Bundestag den Journalismus mit dem neuen Urheberrecht nicht schwächen, sondern stärken will," so die Verbände.
Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung:
"Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt. Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen. Mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz werden Betreiber von bestimmten Online-Plattformen erstmals mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt, alle Nutzerinhalte müssen demnach automatisiert gescannt werden. Das allein ist ein großer Rückschlag für das freie Internet. Die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden sind technisch schlicht nicht umsetzbar. Die betroffenen Plattformen stehen vor einer kaum lösbaren Aufgabe. Die neuen Vergütungsregeln für Urheber und Rechteinhaber brechen zudem mit zuvor bewährten Modellen. Für Kreative leistet das Gesetz einen Bärendienst. Es ist hochwahrscheinlich, dass sie künftig in Summe weniger Lizenzeinnahmen erzielen als nach den alten Regeln. Mit dem sogenannten Auskunftsanspruch für Urheber schafft die Reform außerdem ein neues Bürokratieungeheuer."