"taz" droht Kai Diekmanns Blog mit Klage
Der Artikel über Kai Diekmanns Penisvergrößerung sorgt erneut für Aufregung: In seinem Blog kann Kai Diekmann nicht nur darüber, sondern auch über die Beschwerde der "taz" wegen Urheberrechtsverletzung schreiben.
Die "Hassliebe" zwischen "taz" und Kai Diekmann sorgt für neuen Gesprächsstoff: Kaum hat der Bild-Chefredakteur seinen Blog gestartet, hört er von dem Anwalt Johannes Eisenberg: Ein eingestellter Artikel verletze das Urheberrecht der "taz". Stein des Anstoßes ist ein von Diekmann eingestellter "taz"-Artikel, gegen den Diekmann 2002 selbst vor Gericht zog.
Den Artikel über eine angebliche Penisvergrößerung von Diekmann durfte die "taz" danach nicht mehr veröffentlichen. Jetzt hat Diekmann einen Scan des Artikels selbst online gestellt - um den "Redaktionsschwanz des Anstoßes" aufzuzeigen, der hinter seiner Beziehung zur "taz" steht, wie er schreibt.
Jetzt beschwert sich die "taz" über die Urheberrechtsverletzung, da es sich ja um einen Artikel des Blattes handelt. Es bleibt abzuwarten, ob sich nach der "taz"-Rubrik auf Diekmanns Blog nicht auch die Rubrik über Klagen und Prozesse bald lohnt.