
Streit um Beitragserhöhung:
Sender ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Tauziehen um einen höheren Rundfunkbeitrag: Als Reaktion auf die Blockade in Sachsen-Anhalt kündigten die öffentlich-rechtlichen Sender nun an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Foto: ARD/ZDF/Deutschlandradio
Da wohl nicht mehr mit einer Zustimmung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags zu rechnen ist und damit ist die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 nicht mehr gesichert wäre, wollen das ZDF, die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio gemeinsam das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Die Rundfunkfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht. Die unabhängige Kommission KEF soll sicherstellen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von der Politik begutachtet und festgestellt wird. Damit sind der Politik auch enge Grenzen gesetzt, wenn sie von der Beitragsempfehlung der KEF abweichen will.
"Ich bedauere das Ergebnis. Der gesamte Prozess zur Anpassung des Rundfunkbeitrags scheitert bundesweit an Sachsen-Anhalt, nachdem der Ministerpräsident die Gesetzesvorlage zurückgenommen hat. Im Verfahren wurde die Beitragsdiskussion mit der Auftragsfrage völlig vermischt, was wir nach der bisherigen Rechtsprechung als unzulässig betrachten. Weder Sachargumente noch die unabhängige Empfehlung der KEF spielten eine Rolle. Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden", sagt ARD-Vorsitzender Tom Buhrow.
Stefan Raue, Intendant Deutschlandradio, ergänzt: "Die von der KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent ist für Deutschlandradio erforderlich, damit wir unseren staatsvertraglich vorgegebenen Programmauftrag in vollem Umfang erfüllen können. Schon jetzt müssen wir einen strikten Sparkurs verfolgen, um mit unseren Angeboten auch in der digitalen Welt sichtbar zu sein. Ein Ausbleiben der Erhöhung würde sich daher unweigerlich auf die Programmgestaltung auswirken. Dies wäre insbesondere für unsere Hörerinnen und Nutzer sehr bedauerlich."