
Nach Streit um Erhöhung :
Rundfunk: Länder wollen Reform forcieren
Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist ein Fall für das höchste Verfassungsgericht geworden. Die Länder richten nun gleichzeitig den Blick nach vorne und wollen bei Reformen des Rundfunksystems Tempo machen.

Foto: ARD/ZDF/Deutschlandradio
Die Bundesländer wollen den Reformprozess zum Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vorantreiben. Man sehe weitere Einspar- sowie Optimierungsmöglichkeiten bei der Struktur, die von den Sendern in die auch künftig erforderlichen Reform- und Optimierungsüberlegungen einbezogen werden müssten, teilten die Koordinatoren der Länder-Rundfunkkommission, die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab (SPD) und der sächsische Staatsminister Oliver Schenk (CDU), am Dienstag gemeinsam mit. "Gleichzeitig wollen wir die digitale Transformation der Anstalten und ihrer Angebote vorantreiben. Diese erfahren gerade jetzt in der Pandemie eine sehr große Nachfrage."
Die Rundfunkkommission der Länder hatte sich vor Tagen zu einer Sondersitzung in einer Video-Schalte getroffen, nachdem Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 deutschlandweit blockiert hatte. Sachsen-Anhalt war in der Frage der einzige Wackelkandidat. Dem Bundesverfassungsgericht liegen nun Klagen von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor. Die Sender wollen für die Erhöhung des Beitrags von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro kämpfen.
"Vielfalt aller Regionen" soll abgebildet werden
Die Länder legen in Staatsverträgen fest, was der Auftrag der Sender ist. In einem weiteren Vertrag wird dann die Höhe des Rundfunkbeitrags festgelegt, der für die Erfüllung des Programmauftrags sorgen soll. Er ist die Haupteinnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Einnahmen lagen jährlich zuletzt bei rund acht Milliarden Euro. Die Länder unterstützen die Klage der Sender in Karlsruhe.
Raab betonte mit Blick auf den künftigen Auftrag der Länder: "Unser Ziel ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit zeitgemäßen Angeboten die Vielfalt aller Regionen in ganz Deutschland abbildet."
Schenk ging auf die Blockade aus Sachsen-Anhalt ein: Es sei wichtig, die richtigen Lehren zu ziehen. "Zu diesen gehört im Interesse aller Rundfunkbeitragszahlerinnen und -zahler ein besseres Abbilden der ostdeutschen Wirklichkeit vor und hinter der Kamera, ein größerer Spielraum für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Erfüllung ihres Auftrages und nicht zuletzt notwendige Anpassungen des Verfahrens zu Festsetzung des Rundfunkbeitrages."
Dieses Verfahren ist bislang mehrstufig. Zunächst prüft die per Staatsvertrag eingesetzte unabhängige Kommission KEF den von den Sendern angemeldeten Finanzbedarf. Danach empfiehlt sie den Ländern eine Beitragshöhe. Zuerst stimmen alle Ministerpräsidenten und danach alle Landtage ab. Sie können nur in einem rechtlich eng gesetzten Rahmen davon abweichen. Weil Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland sich dagegen stemmte, hat das nun Folgen für ganz Deutschland. Der entsprechende Staatsvertrag kann so nicht in Kraft treten. Es müssen ausnahmslos alle Länderchefs und ausnahmslos alle Landtage einer Meinung sein.