Konkret ging es um den Abschnitt 3.5 aus den Nutzungsbedingungen von Netflix. "Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln."

In der Klausel fehlen Preissenkungen

Im Folgenden zählt Netflix verschiedene Faktoren auf, die die Abopreise beeinflussen könnten, darunter zum Beispiel "Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes", aber auch "allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten". Dazu betont Netflix, dass alle Preisänderungen frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe gelten und dass sich Abos jederzeit während der Kündigungsfrist kündigen lassen. 

Das Gericht beanstandete außerdem eine mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen.

Netflix hat bereits Berufung eingelegt

Die Vzbv hatte Netflix schon einmal wegen einer intransparenten Preisanpassungsklausel verklagt. Die früher verwendete Klausel enthielt keine Kriterien für Preisänderungen und wurde vom Berliner Kammergericht im Dezember 2019 für unzulässig erklärt. Das entsprechende Urteil ist inzwischen rechtskräftig, konkrete Folgen für die Preisgestaltung von Netflix in Deutschland hatten die Klagen jedoch bisher nicht.

Gegen das aktuelle Urteil hat Netflix nun vor dem Berliner Kammergericht Berufung eingelegt. Der Vzbv sieht sich vorbereitet: "Sollte die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel auch von den nächsten Instanzen bestätigt und dann rechtskräftig werden, so wären Preiserhöhungen, die sich auf diese Klausel gestützt haben, aus unserer Sicht ohne wirksame Grundlage erfolgt", sagte eine Vzbv-Sprecherin gegenüber dem Magazin Golem. Betroffenen könnten dann Rückforderungsansprüche zustehen.


Copyright: privat
Autor: Marina Rößer

Marina Rößer hat in München Politische Wissenschaften studiert, bevor sie ihre berufliche Laufbahn in einem Start-up begann und 2019 zu W&V stieß. Derzeit schreibt sie freiberuflich von überall aus der Welt, am liebsten in Asien, und interessiert sich besonders für Themen wie Nachhaltigkeit und Diversity.