Anpassung an EU-Recht:
Kritik am Entwurf zur Urheberrechtsreform
Kaum ist der erste Entwurf des neuen Urheberrechts veröffentlicht, bringen sich die Lobbygruppen in Stellung. Die Verlage stoßen sich vor allem an der Erlaubnis, kurze Snippets hochladen zu dürfen, wenn es nicht kommerziell ist.
Verbände aus der Medien-, Kultur- und Filmbranche sehen die Rechte von Urhebern auf Internetplattformen durch einen Reformentwurf des Bundes nicht ausreichend geschützt. Das Bundesjustizministerium will das Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes in der Europäischen Union anpassen, es handelt sich nach eigenen Angaben um die größte Reform in diesem Bereich seit zwei Jahrzehnten. Zu dem in dieser Woche vorgelegten Entwurf werden bis Anfang November Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen erwartet. Ziel ist, dass die entsprechenden EU-Richtlinien bis Sommer 2021 in nationales Recht umgesetzt sind.
Die Kritik der Verbände dreht sich konkret hierum: Der Entwurf sieht vor, dass Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke und Teile davon auf Plattformen hochladen können, solange keine kommerzielle Zwecke verfolgt werden. Im Detail: Bis zu 20 Sekunden eines Videos, bis zu 20 Sekunden einer Tonspur, bis zu 1000 Zeichen eines Textes sowie ein Lichtbild oder eine Grafik bis zu einer Datengröße von 250 Kilobyte.
Zeitschriften- und Zeitungsverleger sehen darin die Gefahr, dass Presseverlagen wie Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entzogen wird. Große Digitalplattformen wie Google oder Facebook dürften dann etwa in dem genannten Rahmen Teile von Presseartikeln oder Pressefotos, die von Nutzern hochgeladen werden, "ohne Zustimmung der Rechteinhaber" veröffentlichen, teilten Sprecherinnen des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in einer gemeinsamen Mitteilung in Berlin mit.
Zuvor hatte eine breite Allianz - darunter sind unter anderem der Bundesverband Musikindustrie, der Verband Privater Medien (Vaunet) und die Allianz Deutscher Produzenten - ebenso genau diesen Passus angemahnt. Die Beteiligten halten das Ganze gar für europarechtswidrig. "Vor dem Hintergrund eines sich zunehmend verändernden Medienkonsums mit immer kürzeren Aufmerksamkeitsspannen lassen sich in einem 20-sekündigen Video-Clip zum Beispiel sämtliche spielprägenden Szenen einer Fußballpartie, Schlüsselmomente von TV-Shows sowie von besonders illustrativen Nachrichten-Meldungen zusammenfassen", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte einen anderen Punkt: Urheber seien in der Nachweispflicht, wenn ihre eigentlich vergütungspflichtigen Werke ohne ihre Zustimmung ohne eine Vergütung genutzt würden. In einer gemeinsamen Mitteilung der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF sowie des Vaunet als Vertreter des privaten Rundfunks wurde ein weiterer Kritikpunkt angesprochen. Dabei geht es um einen automatischen Direktvergütungsanspruch für Kreative für ihre lizenzierten Inhalte - Plattformen sollen so eine angemessene Vergütung sicherstellen.
In dem Entwurf heißt es, bei komplexen digitalen Verwertungen gewährleiste das Urhebervertragsrecht nicht automatisch, dass Kreative fair an den Einnahmen beteiligt werden, die Unternehmen mit der Lizenzierung an Diensteanbieter erzielen. Die Rundfunksender sehen in dem Vorschlag allerdings die Gefahr von Doppelvergütung. "Dieser Anspruch, den die europäische Richtlinie auch gar nicht vorsieht, sollte ersatzlos gestrichen werden."