Helmut Janssen von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft erläutert das Veto von Kartellamt und OLG für W&V Online. "Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die beiden Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 in Deutschland ein Duopol auf dem Markt für Fernsehwerbung bilden. Sie herrschen mit einem stabilen Marktanteil von 80 bis 90 Prozent. Wettbewerber wie die Sendergruppen ARD und ZDF kommen jeweils ledig auf drei bis sechs Prozent. RTL und ProSiebenSat.1 bieten monatlich jeweils über 30.000 Minuten Werbung an, ARD und ZDF hingegen jeweils nur 600 Minuten. Wer heute in Deutschland Werbung im Fernsehen schalten will, kommt an den beiden Privaten daher nicht vorbei." Hinzu komme, dass zwischen ihnen "kein wesentlicher Wettbewerb" stattfinde. Mit "Amazonas" hätten beide Familien über eine gemeinsame Plattform so genannte In-Stream-Video-Werbung verbreitet. "Das Bundeskartellamt meinte, dass diese Werbeform aus Sicht der Werbekunden (Agenturen, werbetreibende Industrie) vielleicht schon heute, zumindest aber perspektivisch dem Fernseh-Werbemarkt zuzurechnen sei. Die beiden Privatsender würden durch das gemeinsame VoD auf diesem aktuellen Markt kooperieren und sich zudem zusammen einen Zukunftsmarkt sichern. Dies werde ihre ohnehin schon bedenkliche Marktmacht weiter stärken."

Außerdem war, so Janssen, wesentlich, dass die beiden Mediengiganten sich darauf verständigt hatten, die Inhalte auf der Plattform nur für eine abgesprochene Dauer (eine Woche) gratis – das heißt werbefinanziert – einzustellen. "Beide hatten sich zwar nicht auf eine gemeinsame Vermarktung der Werbekapazitäten geeinigt, aber Zeitpunkt und Qualität der Angebote sollten für Jeden verbindlich festgelegt werden. Damit hätten Werbekunden weniger Wahlmöglichkeit", so der Rechtsanwalt. Die Folge aus Sicht des OLG und Kartellamts: "Wer eine Werbekampagne von mehreren Wochen schalten wollte, würde von RTL und ProSiebenSat.1 mehr oder weniger einheitliche Angebote mit der Begrenzung auf eine Woche erhalten. Das Bundeskartellamt will hingegen, dass die Medienhäuser miteinander um jeden Kunden konkurrieren und unterschiedliche Angebote machen", so Janssen.

Zwischenzeitlich liegt das weitere deutsche VoD-Projekt der Öffentlich-Rechtlichen in Zusammenarbeit mit Produzenten, Germany's Gold, beim Bundeskartellamt zur Prüfung. Noch steht kein Termin in Aussicht. Chef des Ganzen ist der langjährige TV-Manager Jochen Kröhne. Interessant wird sein, ob diese Konstellation vor den Kartellbehörden bestehen kann...


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.