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Fassungslosigkeit über EU-Entscheidung zu Upload-Filtern
"Ich bin voll gef...". So drastisch wie Youtuber LeFloid drücken nicht alle ihre Ablehnung der heutigen EU-Entscheidung zu Upload-Filtern aus. Aber die Empörung schlägt hohe Wellen.

Foto: LeFloid
Der Rechtsausschuss im EU-Parlament hat sich beim europäischen Urheberrecht für die umstrittene Einführung von Uploadfiltern auf großen Online-Plattformen und das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage ausgesprochen. Beide Artikel erhielten am Mittwoch in einer geheimen Abstimmung im Rechtsausschuss eine knappe Mehrheit. Aller Voraussicht nach wird das Plenum im Juli darüber entscheiden, ob das Parlament in Verhandlung mit den EU-Staaten darüber tritt. Kritiker sehen in den möglichen Neuregelungen eine Gefahr des freien Internets. Eines der Argumente: Satire, Parodie oder Zitate könnten von Algorithmen nicht erkannt werden - und würden zu Unrecht gesperrt. Aber es gibt noch weitere Knackpunkte, nicht zuletzt technischer Natur.
Der Entwurf der Richtlinie, der heute zur Abstimmung stand, besagt, dass Online-Plattformen, die Inhalte Dritter speichern, verpflichtet werden sollen, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels eines sogenannten Upload-Filters zu unterbinden, noch bevor die Inhalte auf die Plattform hochgeladen werden. Anbieter wie Youtube müssten den Content dann gegebenenfalls sperren oder entsprechende Lizenzen dafür erwerben. Was das nicht nur für ihn bedeutet, hat Youtuber LeFloid in seinem aktuellen Video drastisch vor Augen gemalt. Auch Netzpolitik.org zerpflückt die geplanten Regelungen.
Bis zur Abstimmung in zwei Wochen im EU-Parlament wollen Parteien und Verbände noch weiter für ein freies Internet kämpfen. "Wir können dieses Ergebnis noch drehen und das freie Internet verteidigen," sagt die Piraten-Abgeordnete Julia Reda. "Diese Maßnahmen werden das Internet kaputt machen. Menschen werden schon im Alltag Schwierigkeiten bekommen wie beispielsweise beim Diskutieren von Nachrichten oder beim Äußern ihrer Meinung im Netz. Unsere Freiheit zur Teilhabe einzuschränken, um den Sonderinteressen großer Medienkonzerne zu dienen, ist nicht akzeptabel. Ich werde dieses Ergebnis angreifen und eine Abstimmung des Europaparlaments darüber nächsten Monat beantragen."
Gegenwind gib es auch vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). Geschäftsführer Marco Junk appelliert an die Bundesregierung, ihren Verpflichtungen im Koalitionsvertrag nachzukommen, und sich gegen diese Regelung zu stellen. Dort heißt es nämlich: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab." Dass der Gesetzgeber gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte vorgehen muss, ist klar. "Aber nicht um jeden Preis", mahnt Junk. "Hier schießt die EU-Kommission meilenweit über das Ziel hinaus, wenn es letztlich auf Kosten von Meinungsvielfalt im Netz geht. Die technische Realität wurde in diese Überlegungen offenbar nicht mit einbezogen. Es ist unmöglich, urheberrechtsverletzende Inhalte zuverlässig und zweifelsfrei zu identifizieren." Der BVDW hatte sich bereits im Frühjahr mit anderen Verbänden zusammengeschlossen, um gegen die Upload-Filter-Regelung zu protestieren.
Triumph dagegen bei den Verlegerverbänden, die sich jahrelang für ein restriktives Leistungsschutzrecht stark gemacht hatten. Demnach sollen Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Das Gesetz besteht in ähnlicher Form bereits in Deutschland, ist aber sehr umstritten. "Die positive Entscheidung des Rechtsausschusses ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere und mittlere Verlagshäuser, die angesichts der Marktdominanz großer Online-Plattformen dringend eine Rechtsgrundlage für ihre Geschäftsmodelle benötigen, von entscheidender Bedeutung" sagte ein Sprecher für die beiden Lobbyisten, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Im Netz formiert sich der Widerstand unter den beiden Hashtags #LSR (Leistungsschutzrecht) und #Artikel13. Das ist der Artikel des Richtlinienentwurfs, in dem es um die Einführung der Upload-Filter geht.
Das LeFloid-Video: