
Uploadfilter denkbar:
EU einigt sich auf Leistungsschutzrecht für Verlage
Der umstrittenen Reform des EU-Copyrights inklusive Leistungsschutzrecht wurde in Straßburg vorläufig zugestimmt.

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Presseverlage in der EU sollen künftig von Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News Geld für Ausschnitte ihrer Inhalte verlangen können. Auf diese Reform des EU-Urheberrechts haben sich jetzt vorläufig Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments geeinigt.
Zuvor schlugen Lobbyisten Alarm, einige warnten vor dem Ende des Internets. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten die Einigung schon im Vorfeld.
Noch muss die Einigung vom Mittwoch in den kommenden Wochen vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.
Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es heftige Diskussionen.
Was Google nun zu tun hat
Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung jetzt in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen.
Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Gegner bemängeln, Uploadfilter seien fehleranfällig und könnten - als Beifang - auch Inhalte wie Parodien oder Zitate blocken, die eigentlich legal sind. Dies sei letztlich Zensur.
Google hält sich mit einer Reaktion noch zurück, gibt aber zu bedenken: "Die Urheberrechtsreform muss allen zugute kommen – einschließlich der europäischen Kreativen und Verbraucher, kleiner Verleger und Plattformen. Wir werden den endgültigen Text der EU-Urheberrechtsrichtlinie nun analysieren, es wird einige Zeit dauern, um über die nächsten Schritte zu entscheiden. Es kommt hier auf die Details an, daher begrüßen wir die Möglichkeit, den Dialog überall in Europa fortzusetzen."
Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen übrigens von Artikel 13 ausgenommen werden.
Das LSR ...
Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äußerten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind.
Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichten-Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist verboten.
W&V Online/dpa