Nicht gestritten wird dagegen um die Werbeverträge, die Hummels mit mehreren Modefirmen abgeschlossen hat. Denn die Instagram-Beiträge zu deren Produkten kennzeichnet die frühere Moderatorin als "bezahlte Partnerschaft". Hummels betonte: "Ich mache das alles ehrlich und transparent." Ihr Argument: Ohne Gegenleistung der Hersteller auch keine Werbung. Täglich sei sie drei bis vier Stunden mit Instagram beschäftigt.

"Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild", so die Vorsitzende Richterin Rhein gleich zu Beginn der Verhandlung. Sie ließ erkennen, dass sie Zweifel an der Argumentation des Verbands Sozialer Wettbewerb hat. Den Followern sei klar, dass Hummels' Instagram-Account nicht privat, sondern kommerziell sei. "Dass Frau Hummels (...) nicht mit 465.000 Menschen auf der Welt befreundet sein kann, ist ziemlich klar." 

Traditionelle Medien können in redaktionellen Beiträgen Produktnamen nennen, ohne dass das als unerlaubte Werbung gilt, erläuterte die Richterin. "Haben Sie schon mal Brigitte Online gelesen? Da gibt's Verlinkungen ohne Ende." Hummels griff das Argument dankbar auf: "So sehe ich mich, als Frauenzeitschrift", sagte sie nach der Verhandlung.

Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Wettbewerbsrechtlern für seine Abmahnungen bekannt. Neben Hummels hat der Verband in den vergangenen Monaten diverse Influencer in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, darunter Vreni Frost. Geschäftsführer Ferdinand Selonke sagte auf Anfrage in Berlin, die Zahl der Abmahnungen gegen Influencer liege "im mittleren zweistelligen Bereich". (app/dpa)

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Autor: W&V Redaktion

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