Influencer:
Cathy Hummels: Gerichtsentscheidung erst Ende April
Wenn Cathy Hummels kein Geld erhält, sind ihre Instagram-Posts keine Werbung - so lautet die Verteidigungsstrategie der Influencerin vor Gericht. Die Richterin signalisiert Verständnis.
Instagrammerin Cathy Hummels muss weiter auf eine Entscheidung warten. Das Urteil über die Klage wegen unlauteren Wettbewerbs soll erst am 29. April 2019 fallen. Am Montag wehrte sie sich vor Gericht gegen den Vorwurf unerlaubter Werbung. "Ich bin mir keiner Schuld bewusst", sagte die Ehefrau von Fußballprofi Mats Hummels vor dem Münchner Landgericht. Die Vorsitzende Richterin Monika Rhein ließ in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass sie Zweifel an der Argumentation des klagenden Verbands Sozialer Wettbewerb hat.
Hummels betonte vor Reportern, sie habe für keines der kritisierten Postings Geld bekommen. Es geht um gut ein Dutzend Instagram-Beiträge, in denen sie die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung genannt und die Webseiten der Unternehmen verlinkt hatte. Bei diesen "streitgegenständlichen" Postings geht es ausschließlich um Produkte, für die die Spielerfrau nach eigenen Worten keinerlei Gegenleistungen erhalten hat. Dazu zählt ein Pullover der Luxusmarke Miu Miu. Der in Berlin ansässige Verband wirft ihr jedoch unerlaubte Werbung vor. "Das müsste schon in den einzelnen Beiträgen gekennzeichnet sein", sagte der vom VSW beauftragte Anwalt Franz Burchert.
Ein zentraler Streitgegenstand hat nichts mit Mode zu tun: der blaue Plüsch-Elefant von Sohn Ludwig. Hummels hatte ein Bild auf Instagram veröffentlicht, auf dem sie das Gesicht ihres Kinds mit dem Stofftier verdeckt. "Diesen Elefanten habe ich von meiner Tante und meiner Cousine zur Geburt meines Sohnes bekommen", sagte sie.
Nicht gestritten wird dagegen um die Werbeverträge, die Hummels mit mehreren Modefirmen abgeschlossen hat. Denn die Instagram-Beiträge zu deren Produkten kennzeichnet die frühere Moderatorin als "bezahlte Partnerschaft". Hummels betonte: "Ich mache das alles ehrlich und transparent." Ihr Argument: Ohne Gegenleistung der Hersteller auch keine Werbung. Täglich sei sie drei bis vier Stunden mit Instagram beschäftigt.
"Früher war Influenza eine Krankheit, heute ist es ein Berufsbild", so die Vorsitzende Richterin Rhein gleich zu Beginn der Verhandlung. Sie ließ erkennen, dass sie Zweifel an der Argumentation des Verbands Sozialer Wettbewerb hat. Den Followern sei klar, dass Hummels' Instagram-Account nicht privat, sondern kommerziell sei. "Dass Frau Hummels (...) nicht mit 465.000 Menschen auf der Welt befreundet sein kann, ist ziemlich klar."
Traditionelle Medien können in redaktionellen Beiträgen Produktnamen nennen, ohne dass das als unerlaubte Werbung gilt, erläuterte die Richterin. "Haben Sie schon mal Brigitte Online gelesen? Da gibt's Verlinkungen ohne Ende." Hummels griff das Argument dankbar auf: "So sehe ich mich, als Frauenzeitschrift", sagte sie nach der Verhandlung.
Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Wettbewerbsrechtlern für seine Abmahnungen bekannt. Neben Hummels hat der Verband in den vergangenen Monaten diverse Influencer in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, darunter Vreni Frost. Geschäftsführer Ferdinand Selonke sagte auf Anfrage in Berlin, die Zahl der Abmahnungen gegen Influencer liege "im mittleren zweistelligen Bereich". (app/dpa)
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