Deutscher Rat für Public Relations :
Rüge für Scrabble-Fake von Dojo und Mattel
Die Presseinformation zum Buchstaben-Yolo sei eine bewusste Falschmeldung gewesen, urteilt der DRPR. Audis "Aio" dagegen sei nicht beanstandenswert.
Im Herbst hatte Mattel verbreitet: Scrabble heißt jetzt Buchstaben-Yolo (Yolo steht für "You only live once", Jugendwort des Jahres 2012).
Mit dem Streich - die Namensänderung war nicht echt - sorgten Mattel und die Agentur Dojo aus Berlin für sehr viel Wirbel. Und für Aufmerksamkeit. Nach einer mächtigen Empörungswelle im Social Web und in den Medien folgte die Auflösung drei Tage später: War doch nur Spaß. Dojo-Geschäftsführer Dominic Czaja schwärmte von einer "Internet-Armee von Menschen mit gutem Geschmack, die sich - völlig zurecht - gegen eine peinliche Umbenennung mit noch peinlicherem Spot" aufgelehnt hätten.
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) rügt die Verantwortlichen für die Kampagne nun. Mattel und Dojo hätten damit "für die Verbreitung einer bewussten Falschmeldung" gesorgt. Zu Proteststurm und Medienresonanz habe sich Mattel in der Pressemitteilung geäußert: "Genau mit diesem Gegenwind hatte man bei Mattel insgeheim auch bei der vermeintlichen Namensänderung gerechnet ...".
Aber, mahnt der DRPR: Bewusste Falschaussagen sind laut Kommunikationskodex nicht statthaft. Mattel und Dojo haben somit gegen Abschnitt 9 des Deutschen Kommunikationskodex verstoßen, der Kommunikationsfachleute auf Wahrhaftigkeit verpflichtet. "Bei der Kampagne 'Scrabble heißt jetzt Buchstaben-Yolo' handelt es sich um eine zu Werbezwecken aufgesetzte Falschmeldung", begründet der DRPR die Rüge. "Es gibt keinen Zweifel, dass das Vorgehen vorsätzlich war. Zwar bestand das Ziel primär in der Gewinnung von Aufmerksamkeit, nicht in der Irreführung. Aber Fake-News bleiben Fake-News, auch wenn sie humorvoll intendiert sind und kommuniziert werden." Das sei "unstatthaft, auch bei späterer Korrektur".
Audi darf Aio unabhängig nennen
Keine Beanstandung erteilt der DRPR für Audi: Gegen das Onlinemagazin Aio des Autokonzerns gab es ein Beschwerdeverfahrenwegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Transparenzgebot: Aio sei als unabhängiges redaktionelles Angebot positioniert, eine Förderung durch den Initiator Audi werde nicht in ausreichender Form kenntlich gemacht.
Das beurteilt der DRPR als unbegründet. Denn die Prüfung des Falles habe ergeben, "dass zahlreiche Hinweise auf die Unterstützung durch Audi gegeben werden". Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) ist das Organ der freiwilligen Selbstkontrolle für das Berufsfeld Public Relations. Der Rat wird von der Deutschen Public Relations Gesellschaft (DPRG), dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) und der Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) getragen.