Die Behörde ging bereits mehrfach gegen den Facebook-Konzern vor. So untersagte sie ihm Anfang 2019 die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen wie Instagram und WhatsApp ohne "freiwillige Einwilligung" der Nutzer. Der Streit darüber geht immer noch durch die Gerichtsinstanzen.

Seit 2020 läuft zudem ein Verfahren zur Verknüpfung von Nutzerdaten der konzerneigenen Brillen zur Anzeige virtueller Realität (VR) mit Facebook-Accounts. Es ist einer der Fälle, in denen Verfahren von Kartellbehörden direkte Auswirkungen für Verbraucher haben: Die VR-Brillen des Konzerns sind in Deutschland seitdem nicht erhältlich.

Mit dem Wechsel des Konzernnamens von Facebook zu Meta fiel auch der Markenname Oculus für die Brillen weg. So heißt das aktuelle Modell Meta Quest 2 - und könnte statt der Facebook-Profile künftig mit neuen Meta-Accounts verknüpft werden. Wie sich das auf die Ermittlungen des Kartellamts auswirkt, ist unklar.

Französische Wettbewerbsaufsicht schließt Zerschlagung nicht aus

Die Wettbewerbsbehörden nehmen auch auf europäischer Ebene und in den USA verstärkt Digitalkonzerne ins Visier. Insbesondere die EU-Kommission mit der zuständigen Kommissarin Margrethe Vestager war eine Vorreiterin mit ihren Ermittlungen gegen Google, Amazon und Apple. Die US-Regierung geht inzwischen so weit, dass sie vor Gericht eine Zerschlagung des Meta-Konzerns mit der Abspaltung von Instagram und WhatsApp erreichen will. Bei der Kartellwächter-Konferenz in Berlin schloss der Chef des französischen Wettbewerbsaufsicht, Benoit Coeuré, nicht aus, dass es dazu kommen könnte. "Es ist in der Vergangenheit in anderen Industrien passiert, es kann auch in Zukunft passieren." Es gebe aber viele Konsequenzen, die man in solchen Fällen berücksichtigen müsse, zum Beispiel bei Steuern oder Arbeitsplätzen. "Und ich würde sagen, dass dies keine Entscheidung ist, die eine Wettbewerbsbehörde allein treffen kann." Es seien Beratungen mit anderen Behörden nötig.

Bei der Konferenz gab es auch nüchterne Töne. So lobte Cristina Caffarra von der Beratungsfirma Charles River Associates zwar die "guten Fälle" der EU-Kommission etwa zum Wettbewerb beim Google-Betriebssystem Android. Zugleich stellte sie jedoch fest, an der Marktlage habe sich nichts verändert.

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Autor: Marina Rößer

Marina Rößer hat in München Politische Wissenschaften studiert, bevor sie ihre berufliche Laufbahn in einem Start-up begann und 2019 zu W&V stieß. Derzeit schreibt sie freiberuflich von überall aus der Welt, am liebsten in Asien, und interessiert sich besonders für Themen wie Nachhaltigkeit und Diversity.